Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat beantragen
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Leistungsbeschreibung
Es kann für ein Neufahrzeug, dass außerhalb eines Staates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates mit Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde, eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt werden. Es erfolgt keine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeuges.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
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Voraussetzungen
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Keine Voraussetzung erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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COC-Papier oder Datenbestätigung oder Gutachten nach §13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO einer technischen Prüfstelle (für Kräder und Sonder-KFZ)
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Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
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Kaufvertrag
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Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
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bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
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ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Gebühren
37,10 Euro bis 52,40 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten