Internationaler Führerschein
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Leistungsbeschreibung
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins.
Für Länder innerhalb der EU und des EWR ist kein internationaler Führerschein erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer eines Internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre und darf nicht verlängert werden. Sie darf jedoch die Gültigkeit des nationalen Führerscheines nicht überschreiten.
Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte Internationale Führerscheine gelten in der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Fahrausweise.
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Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung des Internationalen Führerscheines erfolgt sofort.
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins kann bei jedem Berliner Bürgeramt beantragt werden.
Bei Vorlage eines ausländischen Führerscheins oder wenn die Rechtmäßigkeit der Ausstellung des Internationalen Führerschein nicht sicher durch das Bürgeramt eingeschätzt werden kann, ist eine Vorsprache direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, erforderlich.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten