Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung mit dem Förderprogramm „Weiterbildungsstipendium“ (bis 28.02.2010 nur „Begabtenförderung berufliche Bildung“) gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer berufsfachlichen und fachübergreifenden Weiterqualifizierung. Durchgeführt wird es von den zuständigen Stellen für die Berufsausbildung nach dem BBiG.
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(Maßnahmenantrag, 108592 KB)Sie sind Absolvent/in eines der folgenden Ausbildungsberufe (Ihr Ausbildungsverhältnis ist bei der zuständigen Stelle für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin eingetragen):
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Maßnahmen, wie z.B.:
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten und Stipendiatinnen Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 € für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 €. Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme, höchstens jedoch einen Betrag von 180 € pro Förderjahr. Erstreckt sich eine Maßnahme über mehrere Förderjahre, so ist der Eigenanteil nur einmal zu erbringen.
Von Dritten gewährte Zuschüsse für dieselbe Maßnahme werden auf den Förderbetrag angerechnet. Eine Kumulation mit einer anderen Förderung für dieselben förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis des Bewerbers eingetragen ist. Die Verwaltungsakademie Berlin als zuständige Stelle für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungsmaßnahmen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung und auf Förderung besteht nicht.
Verwaltungsakademie Berlin
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz -
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: 030 / 90 21 – 46 23
Fax: 030 / 90 21 - 46 97 (für Angelegenheiten, die die Begabtenförderung betreffen)
Mehr zum Thema können Sie der Homepage der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) entnehmen: www.sbb-stipendien.de![]()