Fachtheoretische Ausbildung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in
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Der Lehrgang vermittelt die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Die Teilnehmer/innen erhalten die erforderliche Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz, um nach § 1 Abs. 1 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung
- die nach § 39 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder § 41 Abs. 1 Satz 2 des Vorläufigen Tabakgesetzes vorgeschriebenen Überprüfungen und Probenahmen durchzuführen, soweit diese Tätigkeiten nicht aus fachlichen Gründen von wissenschaftlichen Fachkräften ausgeführt werden müssen,
- die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts zu unterbinden, sowie Straftaten anzuzeigen und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen,
- Hinweise zu geben, damit Zuwiderhandlungen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften vermieden werden,
- Verbraucher über die Grundzüge des Lebensmittelrechts und über seinen Vollzug aufzuklären.
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Der tätigkeitsbezogene theoretische Unterricht dauert insgesamt 6 Monate, umfasst 720 Unterrichtsstunden und gliedert sich in drei Themenblöcke, die im Wechsel mit der praktischen Unterweisungen (nach dem Ausbildungsplan des Landesamtes für Gesundheit und Soziales) stattfinden.Der Unterricht findet jeweils von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Damit den Teilnehmer/innen aus den anderen Bundesländern Gelegenheit zur An- und Abreise gegeben werden kann, beginnt der Unterricht montags um 10.15 Uhr und endet freitags um 14.30 Uhr.
Fachgebiete
- Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik
- Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht
- Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
- Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht
- Warenkunde, Technologie und spezielle produktbezogene Rechtskunde von Lebensmitteln, einschließlich Sensorik
- Ernährungslehre
- Warenkunde, Technologie und spezielle produktbezogene Rechtskunde von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
- Lebensmittel- und Betriebshygiene
- Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung
- Mikrobiologie und Parasitologie; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung
- Betriebliche Eigenkontrollsysteme
- Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken
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Leistungsnachweise und Lehrgangszeugnis
Zur Überprüfung des Wissenstandes der Teilnehmer/innen werden während des Lehrganges Leistungskontrollen in Form von Klausuren durchgeführt.
Die Benotungsgrundsätze sind in § 11 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes (APOmD LK) vom 30. August 2006 definiert.
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Die staatliche Prüfung legen die Teilnehmer/innen vor einem in ihrem Bundesland eingesetzten Prüfungsausschuss ab.
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