2020-11-10 Gemeinsames Rundschreiben - Neue Formulare aufgrund DSGVO - Eigenerklärungen und Angaben für Abfragen bei den Registern

Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben muss die Abfrage von personenbezogenen Daten durch den öffentlichen Auftraggeber beim Gewerbezentralregister sowie beim Korruptionsregister neu geregelt werden. („Datenminimierung“). Daher dürfen d*iese Daten nicht mehr mit dem Formular Wirt-124* (Eigenerklärung zur Eignung) von allen Bietern erfasst werden, sondern müssen vor Zuschlagerteilung für den Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag in Frage kommt, nachgefordert werden.

Die Formulare Wirt-124 EU und Wirt-124 UVgO (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) wurden im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen angepasst bzw. ergänzt.

Das Formular Wirt-124 KonzVgV (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) wurde im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen angepasst bzw. ergänzt und darüber hinaus im Hinblick auf die Nichtanwendung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen gemäß § 124 Abs. 2 GWB bei der Vergabe von Konzessionen korrigiert.

Für die Abfrage der personenbezogenen Angaben wird das neue Formular Wirt-3290 (Nachforderung der Angaben für die Abfrage) und für die Antwort des Bieters das neue Formular Wirt-3291 (Angaben zur Abfrage) zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden die betreffenden Formulare redaktionell überarbeitet.