Informationen für öffentliche Auftraggeber

Vergabeplattform Berlin

Regelungen für die landesunmittelbare Verwaltung

Die elektronische Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie von Konzessionen der landesunmittelbaren Verwaltung hat über die Elektronische Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen (Nr. 8.3 AV zu § 55 LHO).

Im Sinne einer einheitlichen und wirtschaftlichen Lösung für das Land Berlin übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zentral die Zuständigkeit für die technische Betreuung der Vergabeplattform für die Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.

Die nutzenden Stellen der unmittelbaren Verwaltung haben eine Beitrittserklärung abzuschließen.

Regelungen für die mittelbare Landesverwaltung, für Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin sowie für Zuwendungsempfänger

Grundsätzlich ist der mittelbaren Landesverwaltung sowie den Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin freigestellt, welche Vergabeplattform sie nutzen.

Für Zuwendungsempfänger gelten die Regelungen der AV zu § 44 LHO mit den zugehörigen Anlagen. In Fällen, in denen die elektronische Vergabe auch für Zuwendungsempfänger vorgesehen ist, ist ihnen freigestellt, welche Vergabeplattform genutzt wird.

Sofern die Nutzung der Elektronische Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin gewünscht wird, ist ein Vertrag mit der Fa. RIB Software GmbH über die Kosten abzuschließen, die sich aus der Nutzung der Vergabeplattform ergeben. Der Ansprechpartner und örtliche Verfahrensbevollmächtigte für die eVergabe ist zu benennen.
Kontakt RIB Software GmbH:
evergabe@rib-software.com
Tel: 030-443311540

Geschäftsstelle eVergabe

Sie haben Fragen zur Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin? Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle eVergabe:

geschaeftsstelle-evergabe@senstadt.berlin.de
Fax: 030 / 90139 3301

Bianca Heitzmann
Telefon: 030 / 90139 3302

Manuela Bartl (Vertretung)
Telefon: 030 / 90139 3304

Maria Schulschek (Vertretung)
Telefon: 030 / 90139 3334