Schlichtungsausschuss

Handschlag zwei Menschen

gemäß § 111 Absatz 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin hat zum 01.01.2009 auf der Grundlage des § 111 Absatz 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden errichtet und eine Verfahrensordnung beschlossen.

Mitglieder

Dem aktuell berufenen Schlichtungsausschuss (1.1.2021-31.12.2023) gehören an:
Vertretung der Arbeitgeberseite Stellvertretung
Herr Lutz Didner Herr Karsten Kahlenberger
Vertretung der Arbeitnehmerseite Stellvertretung
Frau Susanne Stecher Frau Cornelia Stemmler

Antrag auf ein Schlichtungsverfahren

Die Antragsunterlagen sowie die Verfahrensordnung für den Schlichtungsausschuss an der Verwaltungsakademie Berlin finden Sie unter den Dokumente der Zuständigen Stelle