Bewährungsaufstieg gemäß § 18 LVO-AVD

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Übersicht

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für den Bewährungsaufstieg ist die Laufbahnverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD) vom 05.03.2013. Sie finden sie unter folgendem Link:

Die Verordnung wird ergänzt durch das Rundschreiben I Nr. 3/2015 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das der Rundschreibendatenbank des Landes Berlin entnommen werden kann.

Zielgruppe und Lehrgangsziele

Der Lehrgang richtet sich an Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Verwaltungsdienstes in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 8, die höherwertige Aufgaben in einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 ausüben sollen.

Im Gegensatz zum Aufstiegslehrgang nach § 17 LVO-AVD (Praxisaufstieg) befähigt der Bewährungsaufstieg nur zur Übernahme von Aufgaben in einem Amt der Besoldungsgruppe A 10.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Beamtinnen und Beamten
  1. geeignet sind und
  2. sich in einer laufbahnrechtlichen Dienstzeit (§ 12 LVO-AVD) von mindestens zehn Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete bewährt haben.

Die Zulassung zur zweijährigen Einführung in die Aufgaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 10 setzt voraus, dass ein dienstliches Bedürfnis den Einsatz der Beamtin oder des Beamten in diesem Amt rechtfertigt. Bitte beachten Sie hierzu die Information unter “Vorstellung vor dem Landespersonalausschuss”.

Dauer des Lehrgangs

Der Bewährungsaufstieg dauert ca. ein Jahr und umfasst 154 Doppelstunden. Er findet in der Regel einmal wöchentlich im Umfang von vier Doppelstunden (6 Zeitstunden) an der Verwaltungsakademie Berlin statt.

Beachten Sie bitte, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien grundsätzlich unterrichtsfrei bleiben.

Folgende Fachgebiete müssen absolviert werden:

Fachgebiete Doppel-
stunden
Bemerkung
Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln 12 Kein
Leistungsnachweis
Staatsrecht/Verfassung von Berlin 34
Verwaltungsrecht 34
Haushaltswesen 38
Führung und Personal-management 36 Kein
Leistungsnachweis
Insgesamt: 154

Leistungsnachweise und Lehrgangszeugnis

In den Fächern Staatsrecht/Verfassung von Berlin, Verwaltungsrecht und Haushaltswesen ist ein schriftlicher Leistungsnachweis zu erbringen. Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Fachgebiete ist, dass die Hörerin bzw. der Hörer mindestens zwei Drittel der Unterrichtsstunden in dem jeweiligen Fachgebiet besucht hat.

Fehlzeiten werden in regelmäßigen Abständen den Behörden gemeldet.

Es ist keine Prüfung am Ende des Lehrgangs vorgesehen.

Über die erfolgreiche Teilnahme stellt die Verwaltungsakademie Berlin ein Zeugnis aus, das das Gesamtergebnis und die Noten der erbrachten Leistungsnachweise ausweist.

Vorstellung vor dem Landespersonalausschuss

Der Landespersonalausschuss (LPA) spricht die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (vormals: gehobener Dienst) aus. Eine persönliche Vorstellung vor dem Gremium ist für die Anerkennung der Befähigung notwendig.

Wichtig:
Nach derzeitigem Stand (August 2016) ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden am Bewährungsaufstieg bereits zu Beginn des Lehrgangs durch ein Stellenbesetzungsverfahren einen Dienstposten (entsprechend freie Planstelle) der Besoldungsgruppe A 10 für die zweijährige Einführungszeit innehaben müssen, um sich erfolgreich vor dem LPA vorstellen zu können.

Weitere Hinweise

  • Es ist kein Auswahlverfahren (Eignungstest) vorgesehen.
  • Die Fortbildungsbeauftragten der Berliner Behörden werden zu Beginn eines Jahres aufgefordert, der Verwaltungsakademie – Abteilung Ausbildung –, Interessenten für die Teilnahme am Bewährungsaufstieg zu melden. Der Lehrgang findet statt, wenn die für die Durchführung eines Lehrgangs notwendige Mindestanzahl von Teilnehmenden erreicht wird.