Ausbildung der Ausbilder gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

  • Infobroschüre Ausbildung der Ausbilder (AdA)

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  • Broschüre Ausbildung und Beruf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Bitte melden Sie sich für diesen Lehrgang über die eVAk an!

Übersicht

Rechtsgrundlagen

Relevante Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:

Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Berufsausbildung mehr als nur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten.

Sie ist umfassende systematische, nach genau bestimmten Ordnungsprinzipien erfolgte Vorbereitung der Auszubildenden auf ihr Berufsleben. In der Ausbildereignungsprüfung weisen die Teilnehmer/innen nach, dass sie das zur Berufsausbildung pädagogische, psychologische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind.

Ein verantwortlicher Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes muss persönlich und fachlich für die Berufsausbildung in seinem Beruf geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer

  • die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie
  • die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt,

die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kompetenz ist in geeigneter Weise zu führen bspw. durch eine erfolgreich abgelegte Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV).

Zulassungsvoraussetzungen

Ausbildungsleiter/innen, Praxisanleiter/innen, Ausbildungsbeauftragte und Mitarbeiter/innen, die als Ausbilder/innen tätig sind bzw. künftig sein werden und daher eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung ablegen müssen.

Dauer des Lehrgangs

Der AdA-Lehrgang umfasst 60 Doppelstunden. Er ist in 4 Handlungsfelder gegliedert.

Handlungsfeld 1: „Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen“
Handlungsfeld 2: „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“
Handlungsfeld 3: „Ausbildung durchführen“
Handlungsfeld 4: „Ausbildung abschließen“

Prüfung

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung gemäß “Prüfungsordnung für die Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse für Ausbilder im öffentlichen Dienst” ab. Die Termine zur Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie auf der folgenden Seite.

  • Anmeldung zur AdA-Prüfung nach der AEVO

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  • Vorblatt Muster-Unterweisungskonzeption

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  • Muster-Unterweisungskonzeption

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  • Beispiel Unterweisungskonzept - Frau Bley

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  • Beispiel Unterweisungskonzept - Frau Röder

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  • Beispiel Unterweisungskonzept - Herr Zehe

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