Abwassereinleitung in Oberflächengewässer (Direkteinleitungen)

Oberflächengewässer

Oberflächengewässer

Worum geht es?

Für die Einleitung von Abwasser (z.B. gewerbliches Abwasser oder verunreinigtes Niederschlagswasser von Strassen bzw. Parkplätzen mit mehr als 10 Stellplätzen) in die Seen und Fließgewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde erforderlich. Das gilt sowohl für die direkte Einleitung als auch für die mittelbare Einleitung über eine Fremdrohrleitung zwischen Anfallstelle und Gewässer.

Wird die Erlaubnis für eine Direkteinleitung in Gewässer 1. Ordnung sowie in Fließgewässer 2. Ordnung benötigt, wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Die Bezirksämter erteilen diese Erlaubnis für die stehenden Gewässer 2. Ordnung.

Für Ihren Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis beachten Sie bitte unser Hinweisblatt für Einleitungen in oberirdische Gewässer. Darin werden alle von uns benötigten Angaben aufgeführt, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können.

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Gesetze / Vorschriften

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Abwasserverordnung (AbwV)
  • Berliner Wassergesetz (BWG)