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Nutzung der Gewässer
Worum geht es?
Nutzungen von Gewässern können deren Qualität beeinträchtigen und sind deshalb grundsätzlich erlaubnis- oder genehmigungspflichtig. Wenige Ausnahmen sind das Baden an zugelassenen Badestellen, der Eissport, Wasserentnahmen in geringen unschädlichen Mengen oder das Befahren mit kleinen Booten ohne Antrieb.
Befahren von Gewässern
Das Befahren der Gewässer wird schifffahrtsrechtlich beurteilt. Schiffbare Gewässer (Gewässer 1. Ordnung) dürfen in der Regel von jedem mit Schiffen befahren werden. Teilweise ist jedoch ein Sportbootführerschein erforderlich. Alle anderen Gewässer dürfen nur mit kleinen Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine befahren werden. Das Befahren von Seen und anderen Gewässern 2. Ordnung mit ferngesteuerten Modellbaubooten ist nicht gestattet. Entscheidungen über Ausnahmen trifft die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Veranstaltungen und andere Aktivitäten
Veranstaltungen und Aktivitäten wie Konzerte, Filmaufnahmen oder auch Modenschauen am, im und auf dem Gewässer oder Veranstaltungen auf Eisflächen benötigen eine Erlaubnis. Dies gilt auch für das Tauchen mit Sauerstoffgeräten.
- die Entnahme von Wasser in einer Größenordnung, die das jeweilige Gewässer beeinträchtigen kann.
- das Einbringen bzw. Einleiten von Stoffen.
Bei Gewässern 1. Ordnung und Fließgewässern 2. Ordnung wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, bei stehenden Gewässern 2. Ordnung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Bezirksämter.
Ansprechpersonen Bezirke
Ansprechpersonen Landesverwaltung
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Gewässer 1. Ordnung und Fließgewässer 2. Ordnung
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Formulare / Broschüren / Merkblätter
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur