Objektplanung im Grünbereich ("Grünplanung")

Aussenanlagen Schule Berlin

Worum geht es?

Bei der Grünplanung handelt es sich um eine Planungsebene, die rechtlich nicht explizit normiert wurde und die es als eigenständige Planungsvariante nicht wirklich gibt. Es handelt es sich hierbei vielmehr um einen umgangssprachlich eingebürgerten Begriff, der in der Verwaltungspraxis mit zwei Planungsbereichen unterlegt ist:
  • Objektplanung
  • Spielplatzplanung

 
Objektplanung

Die Objektplanung umfasst die konkrete Umsetzung der öffentlichen Bauaufgaben mit Grünbezug von der Planung einer Außenanlage oder Sportanlage über die Durchführung bis hin zur Abrechnung der Baumaßnahme.

Sie lässt sich in verschiedene Planungsbereiche unterteilen:

  • Planung von Kinderspielplätzen
  • Planung von Außenanlagen an Schulen/ Kindertagesstätten
  • Planung von Sportanlagen
  • Planung von Parkanlagen / Grünflächen
  • Planung von Friedhöfen
  • Planung von begrüntem Straßenland
  • Planung von Maßnahmen an Gewässern
  • Planung von Unterhaltungsmaßnahmen
  • Planung von Maßnahmen im Natur- und Artenschutz
  • Planung von Maßnahmen im Denkmalschutzbereich

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt auf unterschiedliche Art. Die bezirkseigenen Finanzierungsmöglichkeiten werden in konsumtive und investive Maßnahmen unterteilt. Unter konsumtiven Mitteln sind die Gelder zu verstehen, die für die Unterhaltung z.B. der gesamten Grünflächen des jeweiligen Bezirkes zur Verfügung stehen.
Investive Maßnahmen werden den Bezirken aus dem Landeshaushalt zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Neben den vorgenannten Finanzierungsarten werden die Aufgaben der Objektplanung zunehmend aus Mitteln von Sonderprogrammen wahrgenommen. Als wichtigste sind hier das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, das Ganztagsschulprogramm, Programm über den Stadtumbau West und das Umweltentlastungsprogramm UEP, gespeist aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.