Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden

Energiemanagement

Grundlagen und Zuständigkeiten

Das Energiewendegesetz (EWG) Berlin begründet die Basis für Energieeinsparmaßnahmen in den Berliner öffentlichen Gebäuden. Im Gesetz heißt es, „Das Land Berlin strebt eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude im Sinne des Satzes 2 bis zum Jahr 2050 an. Hierzu legt der Senat von Berlin […] ein Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und zur Einrichtung eines Energiemanagements für die Gebäude der Bezirksverwaltungen, des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin und der Senatsverwaltungen, die nicht Mieter dieses Sondervermögens sind, vor[…]“.

Die Verwaltung der öffentlichen Gebäude in Berlin erfolgt aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten durch die Senats- bzw. Bezirksverwaltungen. Die Berliner Immobilien Management (BIM) ist für die SILB-Liegenschaften (z.B. Polizei-, Feuerwehrgebäude) sowie einige andere Liegenschaften (z.B. einige Schulgebäude) zuständig.

Die Bezirke sind für alle anderen Liegenschaften in ihrem Bezirk zuständig – also meist die Rathäuser, Bürgerämter sowie viele der Schulen, Familien- und Freizeiteinrichtungen, Friedhöfe oder Sportplätze. Die Zuständigkeit zwischen Bezirk und BIM kann in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich geregelt sein.

Maßnahmen zur Energieeinsparung

Klimaschutz beginnt bei der Vermeidung von CO2-Emissionen. Das Land Berlin betrachtet dabei auf Basis des Energiewendegesetzes zwei verschiedene Maßnahmenstränge:

1. Technische Maßnahmen

2. Verhaltensbezogene Maßnahmen

Für die Zielerreichung sind alle Verwaltungsebenen sowie alle Beschäftigten der Berliner Verwaltung in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich zuständig. Auf Bezirksebene werden die technischen Maßnahmen zumeist von den Energiemanagern und die verhaltensbezogenen Maßnahmen meist von den Klimaschutzbeauftragten koordiniert und vorangetrieben.

Installation von Solarmodulen auf dem Dach

Technische Maßnahmen:

Sanierungsfahrpläne:
Um kosteneffizienter bauen zu können und eine gleichbleibende energetische Qualität zu erreichen, sollen einheitliche Standards erarbeitet werden. Ziel ist die Erstellung einer Sanierungsreihenfolge der Liegenschaften.

Mit effizient und optimal eingesetzten energetischen Maßnahmen, in Verbindung mit ohnehin notwendigen Gebäudesanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade, Fenster und Heizung können Synergien genutzt werden.

Neubau:
Beim Neubau von Gebäuden im Zuständigkeitsbereich der Berliner Verwaltungseinheiten wird der Niedrigstenergiestandard angestrebt. Viele Kitas enstehen zudem in Holzbauweise.

Erneuerbare Energien auf öffentlichen Dächern:
Sukzessive werden die Dachflächen der Gebäude in öffentlicher Zuständigkeit nach einer Potentialanalyse mit Photovoltaik ausgestattet. Beispiele für bereits fertiggestellte Solar-Dächer sind unter anderem das Rote Rathaus, die Eissporthalle Charlottenburg, die Gartenarbeitsschule Wilmersdorf, die Carl-Benz-Oberschule in Reinickendorf und viele weitere mehr.
Seit 2007 bezieht das Land Berlin bereits Ökostrom für alle Liegenschaften.

Verhaltensbezogene Maßnahmen

Nicht nur die technische Modernisierung, sondern auch das Verhalten der Berliner Landesbeschäftigten hat Auswirkungen auf den Energieverbrauch der Berliner Verwaltung. Die zentrale Fragestellung ist daher: Wie kann die Berliner Verwaltung bis zum Jahr 2030 CO2-neutral arbeiten?

Dies betrifft zum einen den Ressourcenverbrauch den CO2-Fußabdruck im Alltag der Verwaltungstätigkeit, wie z.B. die Arbeits- und Büromaterialien, der Energieverbrauch der Geräte und Maschinen, die Wege und Transporte, Kommunikation, Digitalisierung, Müllvermeidung, energiesparendes Verhalten im Alltag und vieles mehr.

Zum anderen werden unter der zentralen Fragestellung auch Prozesse optimiert, Vorraussetzungen für eine klimafreundliche Verwaltungsmobilität und Kommunikation geschaffen und die bereits lange geplante Umstellung zur E-Akte vorangetrieben.

Die im Berliner Energiewendegesetz festgeschriebene “Vorbildrolle” der Verwaltung spielt dabei eine tragende Rolle. Weitere Informationen zum Projekt “CO2-neutrale Verwaltung” finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.