Ausgangszustandsbericht (AZB) nach der Industrieemissionsrichtlinie

Ausgrabungsstätte

Worum geht es?

Werden im Rahmen einer Tätigkeit relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt, so muss der Betreiber mit Blick auf eine mögliche Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers auf dem Gelände der Anlage einen Bericht über den Ausgangszustand erstellen und diesen der zuständigen Behörde unterbreiten, bevor die Anlage in Betrieb genommen oder die Genehmigung für die Anlage erneuert wird.

Die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Sinne des § 10 Absatz 1a des Bundesimmisionsschutzgesetzes in Genehmigungs- und Änderungsgenehmigungsverfahren wurde für ganz Berlin dem Bezirksamt Neukölln übertragen.

Gesetze / Vorschriften