Der Straßenverkehr ist in dicht bewohnten Innenstadtbereichen die wichtigste Quelle von Schadstoffemissionen. Besonders die aus Dieselfahrzeugen stammenden Dieselrußpartikel und Stickoxide erhöhen das Risiko für Herz- Kreislauferkrankungen, Atemswegserkrankungen, Astma oder Lungenkrebs. Um eine dauerhafte Entlastung der Berliner Luft zu erzielen und dadurch den Gesundheitsschutz für die hier lebenden Menschen zu verbessern, müssen die Emissionen des Verkehr reduziert werden.
Um dies zu erreichen gilt seit 1. Januar 2008 in der Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes ("Großer Hundekopf") eine 88 Quadratkilometer große Umweltzone
. In diesem Gebiet dürfen seit diesem Zeitpunkt nur noch Fahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Fahrzeugen mit besonders Hohem Schadstoffausstoß ist die Zufahrt dauerhaft verwehrt.
Mit der Stufe 1 der Umweltzone konnte der Ausstoß von Dieselruß bereits um 24 % verringert werden. Der Ausstoß der Stickoxide ging um 14 % zurück. Das sind pro Jahr etwa 62 t weniger Dieselrußpartikel und etwa 960 t weniger Stickoxide in der Luft.
Seit dem 01.01.2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren. Mehr unter Umweltzone – Stufe 2
. Mit dieser Stufe 2 der Umweltzone ab 2010 wird der Feinstaub aus Dieselabgasen nochmals um etwa 40 % verringert.
In der obenstehenden Grafik ist die Ausdehnung der Umweltzone gezeigt. Der S-Bahnring als Begrenzung der Umweltzone ist durch Verkehrsschilder an den Über- und Unterführungen der S-Bahn-Gleise kenntlich gemacht. Der südliche Teil der Stadtautobahn, der innerhalb des S-Bahnringes liegt, gehört nicht zur Umweltzone und ist weiterhin frei befahrbar, da der Autobahnring auch als Umfahrung der Zone dient. Auch neun Straßen innerhalb des Rings, z.B. Zufahrten zur Stadtautobahn, gehören nicht zur Umweltzone. Mehr: Allgemeines zur Umweltzone
.
In die Umweltzone nur mit Plakette:
Jedes Fahrzeug braucht zum Befahren der Umweltzone eine Plakette. Dies gilt sowohl für Anwohner, Gewerbetreibende, als auch für Gäste in der Umweltzone (z.B. Touristen).
Ausgenommen von dieser Plakettenpflicht sind nur wenige Fahrzeuge und Fahrzwecke, z.B. Krankenwagen, Motorräder oder Oldtimer mit H-Kennzeichen sowie Fahrten von/mit außergewöhnlich gehbehinderten, blinden oder hilflosen Menschen (Merkzeichen „aG“, Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis).
Die Plaketten sind nicht bei den Umweltämtern erhältlich.
Zulassungsstellen, AU-Werkstätten und Kraftfahrzeug-Prüforganisationen vergeben die Plaketten. Sie sind ab einem Preis von 5,- Euro erhältlich und gelten nicht nur in Berlin, sondern auch in allen anderen deutschen Städten mit einer Umweltzone.
Hier erfahren Sie, welche Plakette
für welches Fahrzeug erhältlich ist.
Online-Plakettenbestellung
Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 3 und gelber Plakette dürfen weiterhin in der Umweltzone fahren, wenn sie nicht mit einem Partikelfilter auf die grüne Plakette nachrüstbar sind und eine entsprechende Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (in Berlin bei TÜV und Dekra) mitführen. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen und Reisebusse dürfen mit gelber Plakette noch bis 31.12.2011 auch ohne diese Bescheinigung in der Umweltzone fahren.
In allen anderen Fällen kann unter besonderen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot bei einem Bezirksamt in der Umweltzone beantragt werden.
Grundvoraussetzungen für eine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind, dass das Fahrzeug vor dem 1. März 2007 erstmals auf den Antragsteller zugelassen wurde, dass es nicht mit einem handelsüblichen Partikelfilter auf die grüne Plakette nachgerüstet werden kann und der Ersatz durch ein geeignetes Fahrzeug zu einer Existenzgefährdung führen würde.
Bei privaten Fahrten werden bei der Abwägung zwischen dem notwendigen Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlicher Luftbelastung und dem Einzelinteresse an der weitern Nutzung des Fahrzeugs strenge Maßstäbe angelegt. Zusätzlich zu den obengenannten Kriterien gilt, dass Ausnahmegenehmigungen
nur für Berufspendler mit ungünstigen Arbeitszeiten oder Schwerbehinderte, die das Merkmal "G" in ihrem Ausweis haben, erteilt werden können.
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "H", die keinen Parkausweis erhalten, können ersatzweise einen Nachweis für die Befreiung von der Plakettenpflicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantragen.





