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Licht

Worum geht es?
Das Brandenburger Tor während des "Festival of Lights" © Olaf Klautke

Licht wirft nicht nur Schatten, sondern kann auch schlaflose Nächte verursachen. Lichtbelästigungen können von Werbeanlagen, Schaufenstern, Parkplatzbeleuchtung usw., aber auch von falsch installierten Bewegungsmeldern verursacht werden. Die Überschreitung der zulässigen Beleuchtungsstärke und die von der Leuchtquelle ausgehende Blendung kann eine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Immissionsrichtwerte sind abhängig von der planungsrechtlichen Gebietsausweisung.

Aufgabe des Umweltamtes ist es, berechtigten Beschwerden nachzugehen. Bei Überschreitung der zulässigen Beleuchtungsstärke wirkt das Umweltamt auf den Betreiber ein, um die Beleuchtungsstärke für die Nachbarn herabzusetzen. Dies gelingt z.B. durch den Einbau von Blenden, eine andere Winkeleinstellung der Beleuchtungskörper oder durch eine Absenkung der Lichtstärke ab 22.00 Uhr.

Störende Straßenbeleuchtung

  • Bei störender Straßenbeleuchtung können sich aktuell direkt an die Alliander Stadtlicht GmbH(Externer Link) wenden, Störungs-E-Mail.
  • Bei allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Umweltamt in Ihrem Bezirk.
Ansprechpartner
Formulare / Broschüren / Merkblätter
Gesetze / Vorschriften

  • Lichtleitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI(Externer Link))
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG(Externer Link))
Weiterführende Informationen

Kontakt

Berliner Umweltbehörden

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin

Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner


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E-Mail(Gesicherte Verbindung)