Werden Verkehrswege neu gebaut, mindestens um einen Fahrstreifen erweitert oder baulich erheblich verändert, sind diecAnforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV
) zu beachten.
Lärmschutzmaßnahmen sind notwendig, wenn der ermittelte Beurteilungspegel den zulässigen Grenzwert überschreitet. Der Beurteilungspegel, der kein Messwert ist, wird aus der täglichen Verkehrsmenge und weiteren Einflussfaktoren, wie z.B. der Fahrbahnbeschaffenheit und der zulässigen Geschwindigkeit berechnet.
Bei baulich nicht geänderten Verkehrswegen (Altanlagen) besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. In Einzelfällen werden hier freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Anfragen oder Beschwerden zur Belastung durch Verkehrslärm nehmen die Straßenverkehrsbehören der Bezirke entgegen und leiten diese ggf. an die Verkehrslenkung Berlin (VLB
) weiter.
Für in der Nachtzeit notwendige Bauarbeiten an Verkehrswegen können auf » Antrag « Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zugelassen werden.
Ein persönlicher Beitrag zur Verkehrslärmminderung
Sie können selbst etwas zur Verringerung des Verkehrslärms beitragen, indem Sie z.B. Fahrgemeinschaften bilden, das Fahrrad nutzen, kurze Strecken zu Fuß gehen oder mit dem Kraftfahrzeug weitgehend Nebenstraßen meiden. Achten sie bei Anschaffungen auf lärmarme Fahrzeuge und leise Reifen.
Nach § 30 Abs.1
der Straßenverkehrsordnung (StVO
) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen auf öffentlichem Straßenland die Erzeugung unnötigen Lärms verboten. Hupsignale sind unzulässig, es sei denn, man sieht sich oder andere gefährdet.. Dieses Verbot gilt auch für das unnötige Laufenlassen von Motoren, Hochjagen des Motors im Leerlauf, Fahren mit quitschenden Reifen und das übermäßig laute Schließen der Autotüren sowie für unnötiges Hin- und Herfahren.
Lärmminderungsplanung
Für die Lärmquellen Straßenverkehr sowie Straßenbahn und oberirdische U-Bahn werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Lärmminderungsplanung
Maßnahmen erarbeitet. Mit der Umsetzung der Maßnahmen der Stufe 1 (kurzfristig umsetzbar) wurde bereits 2008 begonnen, eine vollständige Umsetzung wird bis 2012 angestrebt. Diese Maßnahmen sind im Lärmaktionsplan
2008 enthalten, für den auch eine Beteiligung der Bürger durchgeführt wird. Darüber hinaus befinden sich mittel- bis langfristige Maßnahmen (Stufe 2) in der Planung.
Im digitalen Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finden Sie Karten und Daten
zur Lärmbelastung durch den Straßenverkehr.
Verkehrslenkung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt informiert u.a. über die Einführung der Tempo 30 nachts
Gebiete. Die zu dieser Senatsverwaltung gehörende Verkehrslenkung Berlin (VLB
) regelt als zentrale Behörde den fließenden Verkehr auf den Berliner Haupstraßennetz.




