Werden Schienenwege neu gebaut, mindestens um ein Gleis erweitert oder baulich erheblich verändert, sind die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV
) zu beachten.
Bei baulich nicht geänderten Bahntrassen (Altanlagen) besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. In Einzelfällen werden hier freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Bei Lärm durch betriebsnotwendige Nebenanlagen die z.B. der Energieversorgung dienen, zu laute Durchsagen auf Bahnhöfen oder quietschende Schienen sollte in erster Linie der Betreiber und damit auch das ggf. vor Ort eingesetzte Aufsichtspersonal angesprochen werden.
Aufsichtsbehörde für den Eisen- und S-Bahnverkehr ist das Eisenbahnbundesamt, für den Berliner Straßen- und U-Bahnverkehr die Verkehrslenkung Berlin (VLB
) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Anfragen an die VLB werden von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden entgegengenommen.
Für in der Nachtzeit notwendige Bauarbeiten an Bahntrassen und zugehörigen Nebenanlagen können auf »Antrag« Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zugelassen werden.
Lärmminderungsplanung
Für die Lärmquellen Straßenbahn und oberirdische U-Bahn sowie Straßenverkehr werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Lärmminderungsplanung
Maßnahmen erarbeitet. Mit der Umsetzung der Maßnahmen der Stufe 1 (kurzfristig umsetzbar) wurde 2008 begonnen, eine vollständige Umsetzung wird bis 2012 angestrebt. Diese Maßnahmen sind im Lärmaktionsplan
2008 enthalten, für den auch eine Beteiligung der Bürger durchgeführt wurde. Darüber hinaus werden in Modellprojekten
Maßnahmen geplant und durchgeführt.
Im digitalen Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finden Sie Karten und Daten
zur Lärmbelastung durch den Schienenverkehr.




