Direkt zum Inhalt der Seite springen

Lärm durch Schienenverkehr

Worum geht es?
S-Bahnzug im Hauptbahnhof Berlin

Werden Schienenwege neu gebaut, mindestens um ein Gleis erweitert oder baulich erheblich verändert, sind die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV(Externer Link)) zu beachten.

Bei baulich nicht geänderten Bahntrassen (Altanlagen) besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. In Einzelfällen werden hier freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Bei Lärm durch betriebsnotwendige Nebenanlagen die z.B. der Energieversorgung dienen, zu laute Durchsagen auf Bahnhöfen oder quietschende Schienen sollte in erster Linie der Betreiber und damit auch das ggf. vor Ort eingesetzte Aufsichtspersonal angesprochen werden.
Aufsichtsbehörde für den Eisen- und S-Bahnverkehr ist das Eisenbahnbundesamt, für den Berliner Straßen- und U-Bahnverkehr die Verkehrslenkung Berlin (VLB(Externer Link)) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Anfragen an die VLB werden von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden entgegengenommen.

Für in der Nachtzeit notwendige Bauarbeiten an Bahntrassen und zugehörigen Nebenanlagen können auf »Antrag« Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zugelassen werden.

Lärmminderungsplanung
Für die Lärmquellen Straßenbahn und oberirdische U-Bahn sowie Straßenverkehr werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Lärmminderungsplanung(Externer Link) Maßnahmen erarbeitet. Mit der Umsetzung der Maßnahmen der Stufe 1 (kurzfristig umsetzbar) wurde 2008 begonnen, eine vollständige Umsetzung wird bis 2012 angestrebt. Diese Maßnahmen sind im Lärmaktionsplan(Externer Link) 2008 enthalten, für den auch eine Beteiligung der Bürger durchgeführt wurde. Darüber hinaus werden in Modellprojekten(Externer Link) Maßnahmen geplant und durchgeführt.

Im digitalen Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finden Sie Karten und Daten(Externer Link) zur Lärmbelastung durch den Schienenverkehr.

Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
Gesetze / Vorschriften

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG(Externer Link))
  • Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV(Externer Link))
  • Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln(Externer Link))
  • Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln)

Kontakt

Berliner Umweltbehörden

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin

Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner


Kontakt
E-Mail(Gesicherte Verbindung)