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    Genehmigungen und Ausnahmezulassungen
    nach den Berliner Lärmschutzvorschriften

    Worum geht es ?
    Fanmeile Fussball WM 2006 am Brandenburger Tor

    Wird erwartet, dass zeitlich befristet Lärm oberhalb zulässiger Immissionsrichtwerte erzeugt wird, der Dritte stören kann, ist es möglich in begrenztem Umfang Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zuzulassen.
    Das gilt für jede Art von Gewerbeausübung, einschließlich dem Betrieb von Gaststätten sowie durch Veranstaltungen.



    Sie können beim für die betroffene Örtlichkeit zuständigen Bezirksamt Anträge auf die Zulassung von Ausnahmen oder eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln(Externer Link)) stellen.

    • Antrag auf die Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG
      Ausnahmen vom Schutz der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe oder wegen erheblicher Störungen durch Musik- oder Tonwiedergabegeräte
      z.B. für den Betrieb von Schankvorgärten, Feierlichkeiten, Filmaufnahmen, nächtliche Arbeiten, Probeläufe von Maschinen o.ä.
    • Antrag auf Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien nach § 11 LImSchG
      z.B. für Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereins- und Straßenfeste o.ä.
    Für die Bearbeitung der Anträge planen Sie bitte in der Regel 4 Wochen ein, für Großveranstaltungen können längere Bearbeitungszeiten anfallen. Bei kürzeren Antragsfristen sollten Sie mit der zuständigen Behörde umgehend telefonischen Kontakt aufnehmen.
    Bitte beachten sie auch die Hinweise zum Abschnitt 2 des LImSchG Bln (Schutz vor Geräuschen).

    Antragstellung bei den Bezirksämtern
    • Der Antrag kann direkt als Formular Online-Formular ausgefüllt und abgesendet werden.
    • Alternativ können Sie das (PDF Dokument) Antragsformular zum Versand per E-Mail, Fax oder Post verwenden.
    Einen Überblick über die notwendigen Angaben, die Kosten und die rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten sie in den weiterführenden Informationen zur Antragstellung.

    Wichtige Ausnahmen

    Anträge zu Großveranstaltungen (öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie zu Ausnahmezulassungen für Baustellen richten Sie bitte direkt an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

    Es gelten gesonderte Antragsformulare für:
    Ansprechpartner

    Baustellen oder öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung

    Formulare / Broschüren / Merkblätter
    Gesetze / Vorschriften
    • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG(Externer Link))
    • Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
    • Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln)

    Kontakt

    Berliner Umweltbehörden

    Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin

    Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner


    Kontakt
    E-Mail

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