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Lärm durch Flugverkehr

Worum geht es?
Boeing 767-300 am Himmel

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG(Externer Link)) regelt die Grundlagen zur Festlegung von Lärmschutzzonen, dort geltende Restriktionen zur zulässigen Nutzung und mögliche Entschädigungsgrundsätze für Wertverlust oder bauliche Mehraufwendungen.

Karten und Texte zu den Fluglärmschutzbereichen in Berlin finden Sie im digitalen Umweltatlas Berlin(Externer Link). Zugrunde liegen die Verordnungen über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die Flughäfen Berlin-Tegel (FluLärmBerl-TegelV(Externer Link)) und Berlin-Schönefeld (FluLärmBerl-SchV(Externer Link)).

  • In der Schutzzone 1 dürfen Wohnungen grundsätzlich nicht neu errichtet werden.
  • In der Schutzzone 2 ist dies nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die Wohnungen bestimmten baulichen Schallschutzanforderungen genügen.
  • Der Neubau von schutzbedürftigen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Schulen) ist in beiden Schutzzonen verboten.

Die Berliner Fluglärmkommission
Wichtigste Aufgabe der nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG(Externer Link)) eingesetzten Kommission ist es, auf die Senkung der vom Flugbetrieb in Berlin-Tegel ausgehenden Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe hinzuwirken.
Die Kommission berät dazu die für den Luftverkehr zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die für die Flugsicherung zuständigen Stellen. Sie lässt sich über die zu erwartende Entwicklung des Luftverkehrs, vorgesehene Aus- und Umbaumaßnahmen der Flughäfen, die beabsichtigten und die getroffenen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge unterrichten und entwickelt hierzu auch eigene Vorschläge.
Die Kommission tagt zweimal jährlich. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden von den betroffenen Bezirken, den zuständigen Behörden, Interessengruppen, der Flugsicherung, Bundesluftwaffe und Bürgervertretungen gestellt.

Die Berliner Fluglärmkommission stellt mit der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg ihre Tätigkeit ein. Anfragen zum Linienflugbetrieb bearbeitet dann auschließlich der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen Berlin-Brandenburg.

Der Flughafen Berlin-Brandenburg

Der Flughafen Berlin Tegel

Mit der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg(Externer Link) (BER) wird der Flughafen Tegel endgültig für Flugzeuge geschlossen.
Für eine Übergangszeit wird Tegel weiterhin von Hubschraubern der Bundeswehr angeflogen.
Bis zur Schließung bestehen im Linienflugverkehr von 23:00 bis 06:00 Uhr Nachtflugbeschränkungen für Starts sowie von 24:00 bis 06:00 Uhr für Landungen. Hiervon sind von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu genehmigende Ausnahmen möglich.

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Diese Behörde nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr.

  • Planfeststellung und Anhörungsverfahren für Flughäfen (ausgenommen bei Bundesbedarf)
  • Kontrolle von Luftfahrtunternehmen (z.B. für regionale Rundflüge)
  • Luftaufsicht über den Betrieb an den Flughäfen der Region Berlin-Brandenburg.
Anfragen oder Beschwerden zum Flugbetrieb über dem Land Berlin (außer Linienflugbetrieb von und zum Flughafen Berlin-Brandenburg) können weiterhin auch direkt an die obere Luftfahrtbehörde des Landes Berlin gerichtet werden.
Ansprechpartner

Beschwerden über Linienflugverkehr von und nach Tegel

  • Fluglärmschutzbeauftragter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (VII E 2)
    Herr Dr. Frank Rosin
    Rungestraße 29, 10179 Berlin-Mitte
    Tel.: 030-9025-1423 oder -1230 (Fr. Busche), Fax: 030-9025-1679, E-Mail
Beschwerden über Linienflugverkehr von und nach Schönefeld
Beschwerden über anderen als den vorgenannten Luftfahrtverkehr (Allgemeine Luftfahrt)
  • Obere Luftfahrtbehörde des Landes Berlin
    Herr Dr. Frank Rosin
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (VII E 2)
    Rungestraße 29, 10179 Berlin-Mitte
    Tel.: 030-9025-1423 oder -1230 (Fr. Busche), Fax: 030-9025-1679, E-Mail
  • Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB(Externer Link))
    im Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg
Weiterführende Informationen

Landkreis Telto-Fläming

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
Gesetze / Vorschriften

  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG(Externer Link))
  • Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG(Externer Link))
  • Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel (FluLärmBerl-TegelV(Externer Link))
  • Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (FluLärmBerl-SchV(Externer Link))

Kontakt

Berliner Umweltbehörden

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin

Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner


Kontakt
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