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Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Berliner Lärmschutzvorschriften

Hinweise
Anträge sind in der Regel 4 Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bei kürzeren Antragsfristen sollten Sie mit dem zuständigen Ansprechpartner im Bezirksamt umgehend telefonischen Kontakt aufnehmen.

Informationen zum Thema Genehmigungen und Ausnahmezulassungen.

Die Erteilung einer Genehmigung oder Ausnahmezulassung ist im Regelfall gebührenpflichtig.

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen vor dem Versenden ausgefüllt werden!


1. Antrag für das/die Grundstück(e):
2. Beschreibung des Vorhabens
Bitte geben sie hier die Bezeichnung und möglichst eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens an.

3. Lagebeschreibung
Hier bitte zusätzlich zum o.g. Standort eine nähere Lagebezeichnung (z.B. Hof, Ladenraum, Etage usw.) und in jedem Fall die minimale Entfernung zum nächsten Anwohner angeben.

4. Datum des Vorhabens
Bei mehrtägiger Dauer Beginn und Ende angeben.

Für jeden Tag die Uhrzeit für Beginn und Ende des Vorhabens einschließlich von Auf- und Abbauzeiten angeben.

5. Technische Angaben zum Einsatz lärmerzeugender Geräte oder Anlagen
- Leistung von Musikanlagen und Ausrichtung von Lautsprechern,
- Anzahl von Musikern, Art der Musik und der Instrumente.
- laute Arbeiten und Angaben zur verwendeten Technik, wie z.B. Notstromanlagen, Schalleistungspegel, Hersteller, Baujahr, Zertifikate für lärmarme Geräte.

Alle Angaben können auch als Anlage beigefügt werden.
6. Organisatorische Angaben
- Umfang und Zeiträume für Auf- und Abbauarbeiten (z.B. für Bühnen oder Baustelleneinrichtungen),
- Umfang und Zeiträume für Lieferverkehr, Soundchecks o.ä.,
- Übersicht zu Programm- oder Arbeitsabläufen,
- erwartete Zuschauer oder/und Teilnehmer bzw. Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte.

7. Lärmschutzmaßnahmen
Beschreibung organisatorischer oder technischer Maßnahmen, wie z.B.:
- Betrieb bei geschlossenen Türen und Fenstern,
- Arbeiten in Schallschutzkabinen,
- Lautsprecheraufstellung nicht in Anwohnerrichtung.

8. Begründung der Notwendigkeit
Erläutern Sie kurz, warum das Vorhaben notwendig ist und Vorrang vor dem regulären Lärmschutz für die Anwohner haben soll (besonders wichtig bei Vorhaben zwischen 22 und 06 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen).

9. Verantwortlicher vor Ort
Name, telefonische Erreichbarkeit vor und während des Vorhabens, Firmen- oder ggf. Privatanschrift

10. Sonstiges (Anmerkungen, Ergänzungen, Fragen)
11. Gebühren
Die Erteilung einer Genehmigung oder Ausnahmezulassung ist im Regelfall gebührenpflichtig.

Die Gebührenbefreiung ist nur bei Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen möglich.


12. Anlagen zum Antrag

Hinweise:

Bitte wählen Sie als Empfänger den Bezirk aus, in dem das Vorhaben stattfindet.
Ohne Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse, ist ein Versenden nicht möglich.
An Ihre E-Mail-Adresse wird beim Absenden automatisch eine Kopie dieses Antrages verschickt.
Bitte vergewissern Sie sich, dass benötigte Anhänge noch immer ausgewählt sind.
Angaben zum Antragsteller und zum Empfänger

* = Pflichtfeld, muss ausgefüllt werden!

Kontakt

Berliner Umweltbehörden

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin

Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner


Kontakt
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