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Elektrosmog

Worum geht es?
Eine Mobilfunkanlage (Antenne auf dem Dach)

Die Menschen sind täglich auf vielfältige Weise elektromagnetischen Feldern aus den verschiedensten Quellen ausgesetzt:

  • Küchengeräte
  • Computerbildschirme
  • Sicherheitssysteme in Geschäften und auf Flughäfen
  • Stromleitungsnetze
  • schnurlose Telefone und Handys
  • Mobilfunkanlagen
  • Rundfunk- und Fernsehstationen

Das Wort "Elektrosmog" hat sich im deutschen Sprachraum als Sammelbezeichnung für alle technisch erzeugten elektrischen und magnetischen Feldern durchgesetzt. Der Begriff "Smog" setzt sich aus den englischen Wörtern smoke (Rauch) und fog (Nebel) zusammen und steht für eine unerwünschte Verschmutzung der Atmosphäre mit Luftschadstoffen. Im Gegensatz zu diesen Schadstoffen wird die elektromagnetische Strahlung zumindest teilweise absichtlich erzeugt, dient sie doch beim Mobil- und Rundfunk als Transportmittel zur Informationsübertragung. Der Begriff "Elektrosmog" ist deshalb etwas irreführend, im Alltag hat er sich jedoch als populäre Bezeichnung etabliert.

Um die Menschen in der Nachbarschaft von Mobilfunkbasisstationen vor Gesundheitsschäden zu bewahren, sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (EMF) Grenzwerte festgelegt. Diese beruhen auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen.
Im Land Berlin ist grundsätzlich das Umweltamt des jeweiligen Bezirkes für den Vollzug der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)(Externer Link) zuständig. Diese Verordnung gilt u.a. für die Einrichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, d.h. auch Mobilfunkanlagen. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder und umfasst Regelungen für gewerblich betriebene Hoch- und Niederfrquenzanlagen. Zu beachten ist, das Bahnstromanlagen in das Aufgabengebiet des Eisenbahn-Bundesamtes/Außenstelle Berlin(Externer Link) fallen.

Zu den Niederfrequenzanlagen zählen:

  • 50 Hertz-Anlagen des Stromversorgungsunternehmers Vattenfall Europe Berlin AG wie Umspannanlagen und Leitungsnetz,

zu den Hochfrequenzanlagen zählen:

  • ortsfeste Sendefunkanlagen im Frequenzbereich von 10 bis 300.000 MHz, wie Rundfunk- und Fernsehsender, Mobilfunkanlagen und Breitbanddienst WiMAX.


Für Mobilfunkanlagen bedeutet dies folgendes:

Vor Einrichtung einer Mobilfunkanlage beantragt der Betreiber der Sendefunkanlage bei der zuständigen Bundesnetzagentur eine sog. Standortbescheinigung. In dieser Bescheinigung wird der für den konkreten Standort ermittelte Sicherheitsabstand festgelegt.

Die geschieht auf Grund von Berechnungen oder durch Messungen und berücksichtigt sowohl die Feldstärke der beantragten ortsfesten Sendefunkanlage, als auch die Feldstärke der Sendefunkanlagen, die ebenfalls an diesem Standort montiert sind bzw. die relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Sendeanlagen ausgehen.

Der Sicherheitsabstand kennzeichnet die Entfernung von der Sendeantenne, ab der die - durch die 26. BImSchV vorgegebenen - Grenzwerte eingehalten werden. Damit wird jener Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken festgelegt, "der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen" bestimmt ist.

Der Betreiber einer Sendefunkanlage unterliegt gegenüber dem Umweltamt der Anzeigepflicht. Das heißt, er muss die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur zusammen mit dem Lageplan vor der Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung einer Sendefunkanlage mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme beim zuständigen Umweltamt einreichen. Daraus wird deutlich, dass das Umweltamt gewöhnlich erst zu einem sehr späten Zeitpunkt Informationen über die Neuerrichtung einer Anlage erhält.

Die Einhaltung der Grenzwerte wurde durch Messungen der Bundesnetzagentur und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin an einer Reihe von Standorten mehrfach kontrolliert. Informationen zum Messprogramm und zu aktuellen Ergebnissen(Externer Link).


Ansprechpartner
Formulare / Broschüren / Merkblätter
Gesetze / Vorschriften
  • Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV(Externer Link))
Weiterführende Informationen

Kontakt

Berliner Umweltbehörden

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin

Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner


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