Anlässlich kultureller und traditioneller Ereignisse als Brauchtums-, Oster-, Geburtstags- oder Freudenfeuer entfachte Lagerfeuer erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
Sie bedürfen zumeist keiner behördlichen Genehmigung, jedoch sollten einige wichtige Verhaltensregeln beachtet werden.
Es dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu besorgen sein, d.h. die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Für diese Feuer sollte die Faustregel: max. 1 Meter Durchmesser, max. 1 Meter Flammenhöhe eingehalten werden. Es dürfen keine erheblichen Ruß-, Qualm- oder Geruchsbelästigungen entstehen. Bei weniger als 100 m Abstand zum Wald muss das Feuer gemäß Landeswaldgesetz (§ 19 LWaldG
) durch die Berliner Forsten
genehmigt werden.
Als Brennmaterialien dürfen nur trockenes, stückiges, abgelagertes (zwei Jahre sind angemessen) und naturbelassenes (unbehandeltes) Holz oder Holzbriketts verwendet werden. Vergleichbares gilt auch für die Anforderungen an den Umgang mit Holz in Öfen und Kaminen (sog. Kleinfeuerungsanlagen).
Sehr anschauliche und umfassende Hinweise, die ein gutes Gelingen sicherstellen, hat das Umwelt- und Naturschutzamt Marzahn-Hellersdorf zusammengestellt.




