Die bezirklichen Umweltämter feierten im Jahr 2010 ihr 20-jähriges Jubiläum!
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums fanden in den Bezirken vielfältige Aktivitäten statt.
Flyer 20 Jahre Berliner Umweltämter, u.a. mit einer praktischen Telefonliste aller Umweltämter, gibt es auch weiterhin zum Download.Die Beschlüsse zur Einrichtung der Umweltämter wurden in den Jahren 1989 bzw. 1990 in den Bezirksämtern gefasst. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits einige Umweltschutzaufgaben auf Bezirksebene als Pflichtaufgaben, in Amtshilfe oder als freiwillige Aufgaben wahrgenommen.
In ihren Begründungen zur Einrichtung der Umweltämter bezogen sich die Bezirksämter auf die Erkenntnis, dass:
- der Schutz der Bevölkerung vor umweltschädlichen Einwirkungen bürgernah und vor Ort wahrgenommen werden sollte, um einen effektiven Umweltschutz zu gewährleisten,
- die Überwachung der nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen intensiviert werden müsse, um den bestehenden Defiziten entgegen zu wirken,
- der gesundheitliche Umweltschutz aufgrund der zunehmenden Belastung der Umwelt eine große Rolle spiele und präventive Maßnahmen erforderlich seien.
Im Laufe dieser zwanzig Jahre sind weitere Umweltschutzaufgaben nach Boden-, Wasser-, Immissionschutz- und Abfallrecht von den Senatsverwaltungen in die Bezirksverwaltungen verlagert worden; die Aufgaben wurden konsequenterweise zumeist in den Umweltämtern gebündelt.
Mittlerweile verfügen die Bezirksämter über eine Umweltschutzverwaltung, die über die notwendige ordnungsbehördliche Kompetenz verfügt, bürgernah und fachlich kompetent arbeitet.
Zukünftig werden Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes gebündelt wahrgenommen. In den Bezirken wird für diese Fachbereiche eine einheitliche Ämterstruktur mit Umwelt- und Naturschutzämtern umgesetzt.
Viele nützliche Informationen zu den unterschiedlichsten Umweltthemen und den jeweiligen Ansprechpartner erhalten Sie auf den Webseiten zum Umwelt- und Naturschutz in den Bezirken:





