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Mehrwertsteuerrückerstattung

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung für Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union.

Rechnung mit Mehrwertsteuer

Wer seinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union hat und in Deutschland Waren erwirbt und exportieren will, kann sich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent bei der Ausreise zurückerstatten lassen.

Beim Kauf auf Ausfuhrabsicht hinweisen

Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins außereuropäische Ausland bestimmt ist. Ihm wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übergeben. In diesen Fällen erhält man anstelle der Ausfuhrbescheinigung einen "Tax Free Shopping Check".

Bei Ausreise Dokumente dem Zoll vorlegen

Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland muss man diese Vordrucke zusammen mit dem Reisepass (als Nachweis des außereuropäischen Wohnsitzes) den deutschen Zollbehörden vorlegen. Damit die Ausfuhr bestätigt werden kann, muss man außerdem die gekauften Waren vorlegen. Diese müssen im Originalzustand sein, also unbenutzt und ungetragen. Zu beachten ist, dass die Gegenstände vor Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Erwerb ins Ausland gebracht werden müssen.

Ausfuhrbescheinigung an das jeweilige Geschäft schicken

Anschließend müssen die Ausfuhrbescheinigungen an das jeweilige Geschäft übersandt werden, in dem die ausgeführten Waren gekauft wurden. Wenn man einen Tax Free Shopping Check erhalten hat, kann man die Mehrwertsteuerauslagen möglicherweise bar zurückerhalten, da diese Agentur mehrere Büros an größeren Flughäfen besitzt. Anderenfalls muss man die Schecks an die Adresse schicken, die auf der Rückseite der Schecks angegeben ist. Wichtig ist es, seine Kontonummer bzw. die Kreditkartennummer anzugeben.

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Quelle: BerlinOnline/Germany.info

Aktualisierung: 14. Januar 2022