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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 380000 für Sondernutzung

Sondernutzung von Straßen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Sondernutzungen bedürfen in der Regel einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sowie in bestimmten Fällen auch der Zustimmung zur Sondernutzung durch die Straßenbaubehörde, die intern durch die Erlaubnisbehörde eingeholt wird. mehr

Was ist eine Sondernutzung?

Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung. Sondernutzungen sind z.B.: Baustelleneinrichtungen. Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) Veranstaltungen oder Märkte. Jeglicher Handel auf Straßenland. mehr

Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung - Service Berlin

Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung. Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. mehr

Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes

Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll das öffentliche Straßenland der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken genutzt, handelt es sich um eine Sondernutzung. Sondernutzungen sind z. B. Baustelleneinrichtungen Fahrradständer (fest verankert!) Gehwegüberfahrten mehr

Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen - Service Berlin

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. mehr

Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

§ 11 BerlStrG: Sondernutzung (1) Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 soll in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffent- mehr

Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand - Service Berlin

Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. mehr

Sondernutzung

Für die Sondernutzung einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage ist gemäß §6 Grünanlagengesetz eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Sondernutzungsarten nach §9, §11 und §12 Berliner Straßengesetz: Zeitungskioske, Imbissstände, Telefonzellen, Briefkästen, Wertzeichenautomaten, Taxirufsäulen mehr

Straßen- und Grünflächenamt Mitte

Baustelleneinrichtungen und andere technische Sondernutzungen. Für die Bearbeitung von Anträgen diverser technischer Sondernutzungen gemäß Berliner Straßengesetz ist der Fachbereich Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht zuständig. Weitere Informationen. mehr

Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne ...

Zu den Sondernutzungen der öffentlichen Straßen gehören auch Kranaufstellungen, Schrägaufzüge, Lifte und Hebenbühnen. Dass ein Einsatz im öffentlichen Straßenland einzeln beantragt und erlaubt wird, ist eher die Ausnahme. Im Regelfall beantragen die Firmen eine Jahreserlaubnis bei der Straßenbaubehörde ihres Firmensitzes ... mehr

Sondernutzung von öffentlichem Straßenland

Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung und muss beantragt werden. Für folgende Anliegen können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichem Straßenland stellen: Straßenhandel mehr

Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse und ...

Sondernutzungen auf dem öffentlichen Straßenland. Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung. Hier werden die erforderlichen Erlaubnisse nach dem Berliner Straßengesetz erteilt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Hier eine beispielhafte Auflistung ... mehr

Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor ...

Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen. mehr

Gesamtkonzept

Die Erlaubnis von Sondernutzungen zum Herausstellen von Tischen und Stühlen, mobilen Handelsständen (z.B. Imbisse), Stelltafeln oder Glascontainern, kann befristet, höchstens für 3 Jahre, ausgestellt werden. Somit soll eine ständige Überwachung der Gegebenheiten und der (wirtschaftlichen) Entwicklung beobachtet werden. mehr

Sondernutzung

Sondernutzung Maßgebliche Kriterien für unsere Entscheidungen Grundsätzliches Aspekte bei der Prüfung: Konfliktvermeidung zwischen Anwohnern bzw. Fußgängern und Gewerbetreibenden Beachtung von Sicherheitsaspekten, stadtplanerischen und allgemeinen Ordnungsprinzipien Berücksichtigung gewerblicher Interessen → kein Rechtsanspruch auf Sondernutzung, Entscheidung nach pflichtgemäßem ... mehr

Straßenrechtliche Sondernutzung - Aufstellen von Werbestelltafeln ...

Straßenrechtliche Sondernutzung - Aufstellen von Werbestelltafeln. Für das Aufstellen von Werbetafeln ist eine Genehmigung erforderlich, da es die Straßenverkehrsordnung –StVO- verbietet, Hindernisse auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. mehr

Straßen- und Grünflächenverwaltung

Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Genehmungspflichtiger Gebrauch von öffentlichem Straßenland und öffentlichen Grünflächen. (Straßen, Plätze, Wege, Parks, Grünflächen) Bei der Benutzung öffentlicher Straßen unterscheidet man zwischen Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Ausnahmegenehmigung und Sondernutzung. mehr

Sondernutzungen im Bezirk Mitte

Sondernutzungen sind in ihrem Umfang und ihrer Vielgestaltigkeit ein bedeutender Faktor im öffentlichen Straßenraum. Sie beleben diesen Raum und erweitern seine Nutzungsmöglichkeiten für die Bevölkerung. Gleichzeitig schränken sie die allgemeine Nutzung des Verkehrsraumes – den Gemeingebrauch – ein. mehr

Ordnungswidrigkeiten und Genehmigungen

Sondernutzungen auf dem öffentlichen Straßenland. Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung. Hier werden die erforderlichen Erlaubnisse nach dem Berliner Straßengesetz erteilt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Hier eine beispielhafte Auflistung ... mehr

Sondernutzungsgebührenverordnung - SNGebVO

Für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in der Baulast des Landes Berlin oder der Bundesrepublik Deutschland werden Gebühren nach dieser Verordnung und dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). Die Gebührenpflicht für Amtshandlungen nach der Verwaltungsgebührenordnung bleibt unberührt. mehr

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