Senatsbeschluss S 414/2007 vom 21. Mai 2007
Gesamtprojekt des Senats "Entwicklung einer Strategie zur Positionierung und Kommunikation des Standortes Berlin"
Der Senat beschließt:
I.1. Der Senat stimmt der Vorbereitung für die „Entwicklung einer Strategie für Positionierung und Kommunikation des Standortes Berlin“ zu. Die Strategie ist langfristig angelegt und wird in den Jahren 2008/2009 evaluiert.
2. Der Senat will den Mentalitätswechsel in Berlin fortsetzen und die Stadt gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft positiv entwickeln.
3. Der Senat setzt dafür unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters ein Steuerungsgremium („BerlinBoard“) ein, dessen Ziel es ist, gemeinsam mit ausgewählten Persönlichkeiten innovative Lösungsansätze in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft sowie soziale Stadtentwicklung zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen.
4. Die Leitprojekte des Senats werden unter dem Dach einer strategischen Kommunikationskampagne zusammen gefasst.
5. Die Markenstrategie soll durch eine Profilierung der Stärken der Stadt bei internationalen Investoren einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Berliner Wirtschaft leisten. Im Rahmen dieser Strategie wird eine Kooperation mit Berliner Unternehmen angestrebt.
6. Der Senat beauftragt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berlin Partner im Rahmen des Partnerschaftsvertrages mit dem Land Berlin unter Führung der Senatskanzlei die Strategie umzusetzen.
7. Der Senat wird in den kommenden Jahren 2008 und 2009 die notwendigen finanziellen Mittel (jeweils 5 Millionen €) für eine effektive Standortkommunikation in den Haushalt einstellen.
8. Der Senat stellt aus dem laufenden Etats der Senatsverwaltungen, hier insbesondere Wirtschaft und Stadtentwicklung, die zur Realisierung des Vorhabens in 2007 notwendigen Mittel zur Verfügung (ca. 600.000 €). Als ersten Schritt beauftragt der Senat Berlin Partner mit der Erstellung einer strukturierten Marktforschung für das Land Berlin sowie der Entwicklung erster kommunikativer Maßnahmen.
II. Eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus ist nicht erforderlich.
III. Der Beschluss ist vom Regierenden Bürgermeister – Senatskanzlei – zu bearbeiten.
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Hiermit wird beurkundet, dass dieser Beschluss in der 23. Sitzung des Senats gefasst wurde.
Der Schriftführer
Senatsrat