Benutzungsinformationen

Geschäftsmann, Wer, Wie, Was, Wo, Wann

Benutzungsinformationen der Öffentlichen Bibliotheken Berlins

Anmeldung

Ihr Bibliotheksausweis ist in allen Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) und ab dem Tag der Ausstellung zwölf Monate gültig.
Für Ihren Bibliotheksausweis ist eine Jahresgebühr fällig, diese richtet sich nach Personengruppe oder Grund der Ermäßigung.Voraussetzung für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Was benötige ich zur Anmeldung in der Bibliothek?
  • einen gültigen Personalausweis
  • alternativ einen Reisepass in Verbindung mit einer amtlichen Meldebestätigung
  • falls vorhanden, Nachweis über den Grund einer Ermäßigung (Studentenausweis, berlinpass o.ä.)

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

benötigen ein Anmeldeformular , das von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Des Weiteren benötigen wir den Personalausweis oder den Reisepass mit der amtlichen Meldebestätigung des Erziehungsberechtigten (Original oder Kopie), der auf dem Anmeldeformular unterschrieben hat. Der Schülerausweis des Kindes sollte zur Anmeldung ebenfalls mitgebracht werden.
Spielzeug Abakus, Bücher und Stifte auf Tisch, mit der Schule-Schreibtisch-Hintergrund

Schulen, Kindertagesstätten und sonstige Institutionen

Die MitarbeiterInnen von Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen Institutionen können sich kostenlos in der Bibliothek anmelden.
Folgendes Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt werden und neben der eigenen Unterschrift auch mit Stempel und Unterschrift der/des Institutionsleiterin/-leiters versehen werden. Außerdem benötigen wir den Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung.

Weitere Informationen zum Lehrer und Erzieher- Angebot bekommen Sie hier

Jahresentgelt - Bibliotheksausweis

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und nutzen den Bibliotheks-Ausweis
    als Privat-Person

    1 Jahr 10,00 €

  • Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende

    1 Jahr 5,00 €

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Grundsicherung

    entgeltfrei

  • Kinder und Schüler mit Schülerausweis I

    Schülerinnen und Schüler
    • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und Sie sind noch Schülerin oder Schüler und
      zeigen einen Schüler-Ausweis vor
      [Text: BÖBB]

    entgeltfrei
    entgeltfrei

  • juristische Personen
    (privatrechtliche Institutionen)

    1 Jahr 60,00 €

  • Ersatzausweise

  • Diesen Geld-Betrag müssen Sie bezahlen, wenn Sie Ihren Bibliotheks-Ausweis verloren haben und einen Ersatz dafür brauchen
    [Text: BÖBB]

    2,50 €

  • _Sie können Ihr Jahresentgelt vor Ort in bar oder mit EC-Karte zahlen!_

Ausleihe

Für die Ausleihe von Medien wird ein gültiger Bibliotheksausweis benötigt.
Pro Bezirk haben Sie die Möglichkeit bis zu 60 Medien auszuleihen.

  • Ausleihfristen für Medien:

  • 28 Kalendertage (4 Wochen)

    14 Kalendertage (2 Wochen)

    • Bücher
    • Noten
    • Brettspiele (Konventionelle Spiele)
    • Sprachkurse
    • CD-ROM
    • DVD-ROM
    • E – Book Reader (nicht aus Bestseller-Programm)
    • CDs
    • DVDs
    • Blu-Ray Discs
    • Konsolenspiele
    • Zeitschriften
    • Tonies
    • Bestseller
  • Überschreitung der Leihfrist

  • Kinder und Jugendliche (Schüler mit Schülerausweis I)

    0,10 € pro Tag und pro Medium

  • alle anderen Benutzer

    0,25 € pro Tag und pro Medium

  • schriftliche Aufforderung zur Rückgabe

    1,00 €

Bestellungen

Sie suchen ein ganz bestimmtes Buch und werden in Ihrer Bibliothek nicht fündig?
Jederzeit haben Sie die Möglichkeit über den VOEBB Medien zu bestellen, die Sie sich bequem nach Hause oder in Ihre Wunschbibliothek schicken lassen können.

  • je Bereitstellung / Vormerkung / Bestellwunsch

    1,00 €

  • Hin- oder Rücktransport (berlinweit)

    jeweils 1,00 €

  • Lieferung an Privatadresse (inklusive Gebühr für Bereitstellung)

    3,50 €

  • Achtung: Gebühren werden auch dann fällig, wenn die bestellten Medien nicht abgeholt werden.

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Verlängerung - Medien

Sie können alle Leihfristen verlängern, die das Verlängerungslimit erreicht haben.

  • bei Büchern in der Regel 14 Tage vor Beendigung der Leihfrist,
  • AV-Materialien 7 Tage vor Beendigung der Leihfrist

Ist ein Medium von einem anderen Benutzer vorgemerkt, wird die Leihfrist nicht verlängert.

  1. Sie können Online Ihre Ausleihzeiten verlängern (kostenlos)
    • Dazu benötigen Sie Ihre 11-stellige Ausweisnummer, auf der Rückseite Ihres Bibliotheksausweises und Ihr vollständiges Geburtsdatum, in acht Stellen ohne Sonderzeichen.
      Unter _“Mein Konto”_ können Sie Ihr Bibliothekskonto verwalten und Ihre Ausleihzeiten dann verlängern.
  1. Telefonisch unter der jeweiligen Service- Nummer der Bibliotheken (kostenlos)
  1. Vor-Ort Verlängerung, dafür brauchen Sie Ihren Bibliotheksausweis

Ich kann meine Ausleihzeiten nicht verlängern- Wieso?

Wenn Sie die Ausleihzeiten Ihrer Medien nicht verlängern können, könnte folgender Fall eingetreten sein:

  • Vormerkung eines anderen Nutzers
  • bereits 2x verlängert, nun ist eine Vorlage in der Bibliothek nötig
  • Gebührenkonto überzogen
  • Bibliotheksausweis ungültig /abgelaufen
  • der Bibliotheksausweis wurde vom Bibliothekspersonal gesperrt
  • es handelt sich um ein Medium aus dem Bestseller – Angebot
  • es handelt sich um einen E-Book- Reader (keine Online-Verlängerung!)