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Haft und Tod

Haft und Tod

Philipp Schaeffer (Gestapofotos 1942), Gerichtssaal Reichskriegsgericht Berlin Witzlebenstr., Luftaufnahme des Strafgefängnisses Plötzensee

Am 2. Oktober wird Philipp Schaeffer verhaftet, kommt zunächst in das Hausgefängnis der Gestapo-Zentrale, Prinz-Albrecht-Straße 8. Bei seinem Vernehmungen streitet er alle Vorwürfe ab, dass er sich nach seiner Haft weiterhin politisch betätigt habe. Er wird am 27. Oktober in das Strafgefängnis Spandau eingeliefert. Sein Zellernachbar ist zunächst Heinrich Scheel, und später der 20jährige Helmut Marquart. Beiden hilft er beim Erlernen der russischen Sprache. Philipp Schaeffer führt in Spandau das leicht zu erlernende Klopfalphabet ein, das über die Heizungsrohre eine Verständigung zwischen den Gefangenen ermöglicht. Beim täglichen Spaziergang kann er sich nur fortbewegen, indem er sich zwischen zwei Krücken vorwärtsschwingt.
Der 2. Senat des Reichskriegsgerichtes beschuldigt Schaeffer am 5. Februar 1943, ohne nachweisen zu können, dass er an konkreten Widerstandsaktionen beteiligt gewesen war, sich nicht von seinen kommunistischen Freunden ferngehalten und sie nicht angezeigt zu haben. Worauf Schaeffer in seinem Schlusswort erklärt: „Meine Herren, ich bin hier gefragt worden, warum ich diese Sache nicht zur Anzeige gebracht habe. Darauf muss ich Ihnen antworten: Ich bin kein Handlanger der Polizei.“ Am 6. Februar wird Schaeffer als „unverbesserlicher und rückfälliger Hochverräter“ zum Tode und seine Frau zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 17. Februar 1943 kommt er in das Strafgefängnis Plötzensee und wird dort am 13. Mai 1943 hingerichtet.