Mit der DIN-Norm 18030 sollen die bereits bestehenden Normen DIN 18024 rollstuhlgerecht (incl. barrierefrei) für den öffentlichen Bereich und DIN 18025 Teil 1 - rollstuhlgerecht für den privaten Wohnungsbereich und Teil 2 - barrierefrei für den privaten Wohnungsbereich zusammengefasst werden. Das Normungsvorhaben wurde bereits 2002 begonnen, ist aber bis heute (Stand 1.1.2006) noch nicht abgeschlossen.
Der Vorlagenentwurf DIN 18030 enthält Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraumes, um möglichst allen Menschen zu ermöglichen, ihn in der allgemein übliche Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu nutzen. Auf diese Weise wird auch dem Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Grundgesetz und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Rechnung getragen.
Die Norm definiert, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Die rechtliche Verpflichtung zum barrierefreien Bauen leitet sich aus Gesetzen, Richtlinien und Verträgen ab. Die Norm richtet sich an Planer und Bauherren und berücksichtigt die Bedürfnisse insbesondere folgender Personengruppen: blinde und sehbehinderte Menschen; gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen; Rollstuhlbenutzer auch mit Bewegungseinschränkungen des Oberkörpers; gehbehinderte Menschen; Menschen mit sonstigen Behinderungen; ältere Menschen; Kinder; klein- und großwüchsige Menschen.
Die Anforderungen der Norm basieren auf wissenschaftlichen Untersuchungen und praktischen Erfahrungen. Auf die Einbeziehung Betroffener und die Umsetzung der Erfahrungen in bauliche Anforderungen wird ein besonderer Wert gelegt. Wenn die Norm 18030 festgesetzt ist, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.
DIN-Normen sind vom Deutschen Institut für Normung e.V. herausgegebene technische Richtlinien. DIN-Normen haben den Zweck, allgemein anerkannte Regeln der Technik zu schaffen, damit in Rechtsvorschriften oder in privatrechtlichen Verträgen auf diese Norm Bezug genommen werden kann.
Eine DIN-Norm ist eine Empfehlung technischer Art. Sie ist aus sich heraus nicht rechtsverbindlich und hat keinen Gesetzescharakter. Verbindlich werden DIN-Normen dann, wenn durch gesetzliche Regelung die Anwendung vorgeschrieben oder diese im privatrechtlichen Vertrag vereinbart ist. Eine gesetzliche Anwendung der DIN 18030 ist bis heute nicht möglich und nach bisherigem Stand der Diskussion (1.1.2006) auch nicht beabsichtigt.

