Treten im Urlaub Probleme auf, können sich Reisende in vielen Fällen auf geltendes Reiserecht beziehen. Darunter fallen eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Vereinbarungen auf EU- und nationaler Ebene, die Verbraucher vor Unrecht schützen - und zwar vor, während und nach einer Reise. Besonders viele Urteile gibt es zu Fluggastrechten, Fahrgastrechten bei Bahn- und Busreisen, zum Vorgehen bei Reisemängeln, zu Schadenersatzforderungen und Preisminderungen.

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Wird der Urlaub wegen einer Reisewarnung oder aus reiner Vorsicht abgesagt, bleiben Touristen nicht immer auf den Kosten für Hotel und Co. sitzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Umgebucht wegen Coronavirus? Weil jetzt viel weniger Menschen fliegen, streichen Airlines ihre Flugpläne zusammen. Eine Entschädigung gibt es nicht immer.
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Wenn sich der Urlaubsflug mehrere Stunden in den Abend verschiebt, ist das ärgerlich. Doch Pauschalurlauber können Geld zurückverlangen.
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Nacktbaden, Burgenbauen, Rauchen am Strand: So manches Verhalten ist nur unhöflich, anderes streng verboten. Unterschiede gibt es auch von Ort zu Ort.
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Bei All-Inclusive-Urlauben im Hotel oder auf Kreuzfahrten werden oft feste Zeiten für den Restaurantbesuch vorgeschrieben. Rechtens ist das nicht immer.
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Abgerissene Griffe, kaputte Rollen: Für Schäden am aufgegebenen Gepäck kommen die Airlines auf. Zumindest bis zu einem gewissen Grad. So kommen Passagiere zu ihrem Recht.
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Ein Hotelzimmer mit Blick aufs Meer: Ein solches Versprechen lässt leider viel Raum für Interpretation. Noch kritischer wird es bei Zimmern zur Meerseite.
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Die Entschädigungshöhe bei einer Flugverspätung richtet sich nach der direkten Entfernung zwischen Start- und Zielort. Umwege für Zwischenlandungen werden nicht berücksichtigt.
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Mücken, Kakerlaken und Ameisen im Hotelzimmer sind lästig. Ein Reisemangel sind sie meistens nicht. Manchmal aber schon. Was Reisende dann tun müssen.
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Einbrüche ins Hotelzimmer sind zwar selten, kommen aber immer wieder vor. Eine Versicherung schützt oft nicht. Was Reisende stattdessen tun können.
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