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Fernlehrgänge: Worauf man achten sollte

Über Fernlehrgänge kann man sich weiterbilden, ohne örtlich und zeitlich gebunden zu sein. Doch damit der Lernerfolg eintritt, sollte man bei der Auswahl auf einiges achten.
Planlos studieren ist endlich passé
Wer sich für einen Fernlehrgang entscheidet, sollte auf die staatliche Zulassung und auf eine Verlängerungsoption achten. © dpa

Bei Fernlehrgängen sollte man einerseits auf eine staatliche Zulassung achten, andererseits ist es ratsam, Lehrgänge zu wählen, die eine Möglichkeit zur Verlängerung bieten.

Fernlehrgänge mit Verlängerungsoption wählen

Durch eine Verlängerungsoption lässt sich ein Abbruch vermeiden, wenn Teilnehmern das Pensum über den Kopf wächst oder sie aus beruflichen Gründen mit dem Lernen pausieren müssen.

«Eine solche Verlängerung bieten inzwischen viele an. Man sollte vorher aber prüfen, ob sie kostenpflichtig ist oder nicht», rät Martin Kurz, Präsident des Fachverbands Forum Distance-Learning in Hamburg. «Bei einem zwölfmonatigen Fernlehrgang zum Beispiel gibt es dann oft die Option, dass man noch einmal 50 Prozent der Dauer dranhängen kann.»

Arbeitsaufwand nicht unterschätzen

Generell dürften Teilnehmer von Fernlernkursen das Pensum solcher Angebote nicht unterschätzen, warnt Kurz. Bei vielen Lehrgängen müssten sie 8 bis 12 Stunden pro Woche investieren. Angebote auf Hochschulebene verlangten Fernstudenten oft sogar 20 Stunden pro Woche ab. Teilnehmer müssten ihren Alltag entsprechend umstellen.

Und sie dürften nicht denken, dass Fernlernen ein entspanntes Schmökern auf dem Sofa ist. Das Fernlernen habe zwar den Vorteil, dass man sich aussuchen kann, wo man lernt, erläutert Kurz. Aber es sei nicht weniger Arbeit als eine herkömmliche Fortbildung: «Das ist nichts, was sich von selbst tut.»

Auf staatliche Zulassung von Fernlehrgängen achten

Außerdem müssen Fernlehrgänge zur beruflichen Weiterbildung staatlich zugelassen sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, wie der Fachverband Forum Distance-Learning in einer neuen Broschüre zum Thema erläutert.

Ausgenommen davon sind allerdings Hobbykurse, die laut Gesetz nur «der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung» dienen. Alle anderen müssen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) begutachtet werden. Sie prüfe die didaktischen Konzepte und Vertragsklauseln zu Gebühren und Rücktrittsrechten. Wer vor Überraschungen im Kleingedruckten sicher sein will, sollte daher auf das ZFU-Siegel achten.

Quelle: dpa
Aktualisierung: Mittwoch, 23. Februar 2011 14:56 Uhr
(Bilder: Faakhir Rizvi/ www.sxc.hu ; Trainico: Fotolia.de; Heike Zappe / Referat Öffentlichkeitsarbeit HU ; Bob Smith/ www.sxc.hu ; sanja gjenero / www.sxc.hu ; mipan/www.fotolia.com ; Acer)

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