Kraftfahrzeugservicemechaniker/in mit Werkstatterfahrung
Wir suchen für ein regionales Unternehmen:
- Maschinenbaumechaniker/in
- Werkstattmitarbeiter/in mit Spezialisierung Lager
Ihre Aufgaben:
- Kontrolle der Fahrzeuge / Einsatztechnik nach den -
Vorgaben des Bundesamtes für Güterverkehr
- Feststellen von Mängeln und technischen Problemen
- Diagnose und Dokumentation erstellen
- Auswertung mit dem Fahrpersonal
- Kleine Reparaturen selbständig durchführen
Lager:
- Warenannahme von den Lieferanten
- Ein- und Auslagerung von Waren
- Kontrolle der Menge und Qualität
- Warenabgabe an Mitarbeitern / Niederlassungen
- Verwaltung der Lagerbestände
- Warenlager in Ordnung halten, auf Sauberkeit achten
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung zum Industriemechaniker, Maschinenschlosser, Maschinenbaumechaniker, Elektriker, Mechatroniker, Elektroniker oder Energieanlagenelektroniker
- Praktische Erfahrung in der Montage von Maschinen
Stapler-, Kran- und Arbeitsbühnenschein erwünscht
- Führerschein Klasse „B“(Führerschein der Klasse C E wäre von Vorteil)
- Selbstständig, belastbar und teamfähig
- Uneingeschränkte Mobilität und Flexibilität, deutschlandweit
- Flexible Arbeitszeit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden
Das Unternehmen bietet Ihnen:
- Unbefristeten Arbeitsvertrag
- Gute Bezahlung
- 30 Tage Urlaub
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung die Referenznummer an.
Wir benötigen:
- detaillierten Lebenslauf (mit Angabe Ihrer Telefonnummer, evtl. Mailadresse) unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten
- Angabe über vorhandenen Führerschein
- Angabe, ob Sie über einen PKW verfügen
- Kopien von Zeugnissen und Beurteilungen
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zur Vorlage an unsere Auftraggeber berücksichtigen.
Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, so legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Sollte kein Rückumschlag beiliegen, erfolgt keine Rücksendung der Unterlagen.
Hinweis:
Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:
Sind Bezieher von Arbeitslosengeld I noch nicht durch die Arbeitsagentur vermittelt worden, obwohl sie innerhalb von drei Monaten bereits mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, erlangen sie nach § 45 Abs. 7 SGB III einen Rechtsanspruch auf den Gutschein.
Ermessensleistung:
Jeder Person, die eine Beschäftigung sucht, kann die Agentur für Arbeit nach § 45 Abs. 4 SGB III als Ermessensleistung einen Gutschein ausstellen. Für den Gutschein kommen auch Bezieher von ALG II in Betracht (§ 45 Abs. 4 SGB III, i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II). Auch während der Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung kann ein Gutschein ausgestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Vorrang von sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Für alle anderen Arbeitsuchenden
(ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Nichtleistungsempfänger, Berufsrückkehrer nach § 20 SGB III, , Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses, der Elternzeit, des Studiums oder der Ausbildung, dazu kommen Beschäftigte in Transfergesellschaften sowie ehemalige Angehörige der Bundeswehr mit Leistungen aus dem Soldatenversorgungsgesetz) liegt die Erteilung des AVGS MPAV nur im Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter.
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) MPAV kann beim Leistungsträger persönlich, telefonisch, per E-Mail, Fax, über die Nachrichtenfunktion in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich beantragt werden.