Viele Betriebe veranstalten in der Vorweihnachtszeit eine Weihnachtsfeier. Dass Arbeitnehmer an dem meist alkoholgetränkten Abend mit Kollegen nicht aus der Rolle fallen sollten, gilt als Benimm-Regel Nr. 1. Der Chef darf das erst recht nicht und er sollte laut Knigge-Experten auch noch Anderes beachten.
Zur Weihnachtsfeier sollten sämtliche Kollegen eingeladen werden. «Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Mitarbeiter mit befristeten Verträgen», sagt der Vorsitzende der Deutschen Knigge-Gesellschaft Hans-Michael Klein. Alles andere führe zu Neid und Missgunst und sei ein Zeichen für schlechte Führungskultur.
Chef darf Ort bestimmen
Lädt der Chef zur Weihnachtsfeier ein, sei es nicht unhöflich, wenn er bestimmt, wo es hingeht - schließlich ist er der Gastgeber.
Kurze Rede mit Begrüßung halten
Guter Stil ist es, die Gäste der Weihnachtsfeier kurz zu begrüßen und dann beim Essen eine kurze Tischrede zu halten - idealerweise nach der Vorspeise.
Handschlag nicht nötig
Der Chef muss aber nicht an der Tür stehen und jeden Mitarbeiter persönlich per Handschlag begrüßen. «Das gehört nicht zu den Gastgeberpflichten», sagt Klein. «Er kann sich zum Small Talk unter die Menge mischen.»

