So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Erst, wenn der Mann wiederholt negativ auffällt, sei seine Entlassung verhältnismäßig, so das Gericht in einem am Freitag (1. Oktober 2010) bekanntgewordenen Urteil.
Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage eines Busfahrers statt. Sein Busführerschein war abgelaufen und er hatte nach eigenen Angaben vergessen, das Dokument verlängern zu lassen. Als der Arbeitgeber erfuhr, dass der Angestellte ohne Führerschein unterwegs war, kündigte er ihm fristlos.
Aktenzeichen 10 Sa 52/10

