In dem Fall hatte der Vermieter 480 Euro vom Mieter erhalten, die Kaution aber nicht auf einem Sonderkonto getrennt von seinem Vermögen angelegt - so schreibt es das Gesetz vor.
Als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wollte der Zwangsverwalter die Kaution nicht nachträglich auf einem Sonderkonto festlegen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Der Zwangsverwalter trete aber an die Stelle des Vermieters und müsse dessen Pflichten nachkommen. Daher war es nach Auffassung des Gerichts rechtens, dass der Mieter seine Mietzahlungen aussetzte. Er dürfe so lange nicht zahlen, bis der Vermieter die gesonderte, konkurssichere Anlage der Kaution nachweist.

