Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona (Aktenzeichen: 314 a C 244/08) hervor, auf das der Mieterverein Hamburg hinweist. Eine Mieterin hatte beim Einzug die Kaution - wie bei der zuständigen Hausverwaltung üblich - an den Vormieter gezahlt. Dieses «Schneeballsystem» habe man aus «rationellen» Gründen bevorzugt. Bei ihrem Auszug forderte sie die Rückzahlung der Summe vom Vermieter. Dieser bestritt jedoch, von einer solchen Kautionsregelung zu wissen und verweigerte die Auszahlung. Dem Gericht zufolge hat der Vermieter jedoch eine Erkundigungspflicht. Er musste die Kaution an die Klägerin auszahlen.

