Wer seine Wohnung untervermieten möchte, benötigt die Erlaubnis des Vermieters. Handelt es sich bei dem Untermieter allerdings um ein Kind, gilt diese Regelung nicht. Ein Vermieter kann seinem Mieter nicht verbieten die eigenen Kinder einziehen zu lassen. Dies entschied das Landgericht Potsdam (Az.: 4 S 96/12), wie die Fachzeitschrift «Wohnungswirtschaft & Mietrecht» (Heft 11/12) berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte eine Mutter ihre volljährige Tochter in ihre Drei-Zimmer-Wohnung aufgenommen. Die Tochter hatte zwischenzeitlich eine eigene Wohnung gehabt. Der Vermieter der Mutter sah darin allerdings eine unerlaubte Untervermietung, die er nicht akzeptieren wollte. Er kündigte der Mieterin, die daraufhin vor Gericht zog.
Mit Erfolg: Die Richter erklärten die Kündigung für unwirksam. Die Familie genieße einen besonderen Schutz, erklärten sie zur Begründung. Der Vermieter könne in diesen innersten Lebensbereich nicht eingreifen. Dabei sei es auch unerheblich, ob die Kinder wirtschaftlich unabhängig seien oder nicht. In dem konkreten Fall gebe es zudem keine anderen Gründe, die gegen die Aufnahme sprechen. Denn die Wohnung sei für zwei Personen ausreichend groß.

