Der Bundesgerichtshof gab damit einer Familie aus Nordrhein-Westfalen recht, die sich geweigert hatte, ihrem Vermieter die Kaution von 2000 Euro in bar zu übergeben. Der Vermieter hatte ihnen daraufhin gekündigt.
Die Richter entschieden nun, Vermieter müssten dafür sorgen, dass die Kaution vor dem möglichen Zugriff ihrer Gläubiger geschützt ist. Dies sei Teil der Pflicht, die Mietsicherheit zu gewähren. «Es besteht kein Grund dafür, dem Mieter diesen vom Gesetzgeber bezweckten Schutz nicht von vornherein zu gewähren» und auf einer - nicht sicheren - Barzahlung zu bestehen, heißt es in dem Urteil. Die Kündigung sei deshalb unwirksam.
Die Mieter, die einen Gutshof mit Stallungen und Weideland bewohnen, waren bereits vor dem Amtsgericht Rheinberg erfolgreich gewesen. Das Landgericht Kleve hatte dann dem Vermieter recht gegeben.

