Die Kaution - auch Mietsicherheit genannt - darf grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten betragen. Das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Betriebskostenvorauszahlungen werden dabei nicht eingerechnet. Die maximal zulässige Höhe muss aber nicht ausgenutzt werden: Gemeinsame Vereinbarungen von Mietern und Vermietern über eine niedrigere Mietkaution - zum Beispiel in Höhe von einer oder zwei Monatsmieten - seien zulässig.

