Das Aachener Verwaltungsgericht hat eine Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anerkannt. Das Gericht gab damit einer 42-jährigen Finanzbeamtin Recht, die dauernd am Computer arbeitete.
Die intensive Arbeit mit Maus und Tastatur sei Ursache für ihre chronische Sehnenscheidenentzündung, begründete das Gericht. Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen hatte den Zusammenhang bestritten. Aufgrund der Anerkennung hat die Frau jetzt Anspruch auf sogenannte Unfallfürsorgeleistungen. Das könnte eine höhere Pension bedeuten oder auch die Zahlung für eine Heilbehandlung.
Das Urteil habe Grundsatzcharakter, sagte ein Gerichtssprecher: "Wer so intensiv am Computer arbeitet wie die Klägerin, hat gute Chancen, dass diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird."
Aktenzeichen des Urteils: Aktenzeichen: 1K 1203/09

