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China-Restaurant-Syndrom: Allergie gegen Glutamat

Glutamat wird als Würze in vielen Speisen und Fertigprodukten verwendet. Doch es ist keineswegs unbedenklich.
Karoffelchips
Glutamat findet man häufig in Knabbereien © dpa

Der Geschmacksverstärker Glutamat kann bei empfindlichen Menschen allergieähnliche Reaktionen, eine so genannte Pseudoallergie, auslösen. Da die fernöstliche Küche traditionell sehr viel Glutamat verwendet und über Beschwerden erstmals nach dem Essen in Lokalen mit chinesischer Küche berichtet wurde, erhielt die Pseudoallergie den Namen "China-Restaurant-Syndrom".

Glutamat ist in vielen Lebensmitteln

Überempfindlichkeitsreaktionen können also nicht nur bei asiatischen Gerichten auftreten, sondern auch nach dem Kantinenessen oder nach dem Verzehr von Fertiggerichten. Denn Glutamat ist mittlerweile auch in vielen Fertiggerichten, Suppen, Saucen, Brühwürfeln, Gewürzmischungen, Wurstwaren, Chips und Knabbereien enthalten. Hersteller müssen Glutamat als Lebensmittelzusatzstoff, E 620-E 625, kennzeichnen. Meist ist es Mononatriumglutamat (MSG).

Symptome einer Glutamat-Allergie

Betroffene bemerken etwa 20 Minuten nach dem Verzehr glutamathaltiger Speisen ein Kribbeln im Hals; das Gesicht rötet sich. Sie leiden unter Nackensteifheit, Schläfendruck, Herzrasen, allgemeinen Unruhezuständen, Kopfschmerzen oder Benommenheit.

Glutamat: Auf die Dosis kommt es an

Glutamat ist natürlicher Bestandteil einiger frischer Lebensmittel wie Tomaten, Käse, Pilze, Rindfleisch und Mais. In den darin vorkommenden Mengen ist Glutamat absolut unbedenklich, zumal es zugleich als lebenswichtiger Eiweißbaustein des menschlichen Körpers dient. Vernünftig eingesetzt, ist auch Glutamat als Würze in der Regel unproblematisch. So hält die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) das rationelle Würzen mit Geschmacksverstärkern für unbedenklich.

Etiketten sorgfältig lesen

Ob der Geschmacksverstärker Glutamat für die beobachteten Reaktionen tatsächlich verantwortlich ist, diskutierten Fachleute und die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren immer wieder kontrovers. Es empfiehlt sich, beim Kauf von Fertiggerichten, Snacks, Würzmitteln und Knabberartikeln auf das Etikett zu schauen. Auch wenn Betroffene häufiger bestimmte Produkte kaufen, sollten sie die Inhaltsangaben lesen, denn die Hersteller ändern ihre Rezepturen gelegentlich.

Quelle: kra/BerlinOnline/Techniker Krankenkasse
Aktualisierung: Dienstag, 17. Januar 2012 13:16 Uhr
(Bilder: Tommy Weiss / www.pixelio.de ; Klicker/pixelio.de; www.filastockphoto.com/ www.pixelio.de; dpa)

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