Stau auf der Autobahn: Was ist Pflicht, was verboten?
Vordrängeln auf dem Standstreifen, Wenden und andere Manöver sind bei Stau auf der Autobahn verboten. Bei Missachtung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg - und sogar Fahrverbot.
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Zur Ferienzeit haben Staus Hochkonjunktur: Autofahrer müssen dann einen kühlen Kopf bewahren und einige Regeln beachten.
Ob Osterferien, Sommer- oder Winterferien: Große Reisewellen stoppen nicht selten erstmal im Stau. Der ADAC informiert, wie sich Autofahrer verhalten müssen, wenn nichts mehr vorangeht:
1. Im Notfall Rettungsgasse freimachen
Im Notfall müssen Autofahrer eine Rettungsgasse frei machen. Auf zweistreifigen Autobahnabschnitten wird die Gasse in der Mitte gebildet. Auf dreistreifigen Strecken zwischen der linken und der mittleren Spur. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld von bis zu 320 Euro fällig.
2. Auch bei Stillstand Freisprechanlage benutzen
Bei laufendem Motor dürfen Autofahrer auch im Stillstand ohne Freisprecheinrichtung nicht zum Handy greifen. Sonst werden mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
3. Fahrbahn bei Stau nicht betreten
Das Betreten der Fahrbahn ist verboten. Es ist nur im Notfall beim Sichern einer Unfallstelle erlaubt. Die Verrichtung der Notdurft oder das Wickeln eines Kindes fallen nicht darunter. Hier droht ein Bußgeld von 10 Euro.
4. Rechts überholen: Wann es erlaubt ist
Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren nicht schneller als 60 km/h, darf man auch rechts überholen. Allerdings höchstens 20 km/h schneller, als die Autos links rollen. Stehen die Autos, darf man mit höchstens 20 km/h rechts vorbeifahren. Ansonsten drohen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
5. Motorradfahrer dürfen sich nicht vordrängeln
Biker dürfen sich nicht zwischen den Autos vorarbeiten. Sie müssen ansonsten mit 100 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.
6. Fahren auf dem Seitenstreifen ist verboten
75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskiert, wer am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt oder den nächsten Parkplatz fährt.
7. Bei Wenden und Rückwärtsfahren droht Fahrverbot
Wenden oder Rückwärtsfahren ist generell verboten. Neben Bußgeldern und Punkten ist auch mit einem Fahrverbot zu rechnen. Ausnahme: Die Polizei fordert dazu auf.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Freitag, 30. Oktober 2020 10:55 Uhr