Wasser und Geologie
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) regelt die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Das Ziel ist, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, zu fördern. Die Länder der FGG Elbe stimmen sich bei der Öffentlichkeitsarbeit für die überregionalen Aspekte ab. So werden gemeinsame Informationsmaterialien und Veranstaltungen umgesetzt und die vorgeschriebenen Anhörungsprozesse für die gesamte Flussgebietseinheit organisiert.
Anhörungen
Die gesetzlichen Vorgaben sehen ein dreistufiges Anhörungsverfahren für die Aufstellung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten vor.
Anhörungsverfahren bei der Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne (Dritter Bewirtschaftungszeitraum)
Zu veröffentlichende Dokumente:
- Zeitplan und Arbeitsprogramm - Anhörung 22.12.2018 bis 22.06.2019
- Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen - Anhörung vom 22.12.2019 bis 22.06.2020
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Bewirtschaftungsplan - Anhörung 22.12.2020 bis 22.06.2021
Vom 22.12.2020 bis zum 22.06.2021 findet die Anhörung zum Entwurf der zweiten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans nach § 83 WHG bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum von 2022 bis 2027 statt.
Sie haben gemäß WRRL die Möglichkeit, sich zu diesem Entwurf zu äußern. Ihre schriftliche oder elektronische Stellungnahme richten Sie bitte bis zum 22.06.2021 an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Brückenstraße 6
10179 Berlin
E-Mail: anhoerung.wasserwirtschaft@senuvk.berlin.de
bzw. an die im Anhörungsdokument genannten Adressen. Das Anhörungsdokument und die erforderlichen Informationen finden Sie auf der Homepage der FGG Elbe .
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Umweltbericht und Maßnahmenprogramm - Anhörung 22.12.2020 bis 22.06.2021
Weiterhin findet im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) vom 22.12.2020 bis zum 22.06.2021 die Anhörung zum Umweltbericht zur zweiten Aktualisierung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG bzw. Art. 11 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum von 2022 bis 2027 statt.
Die Auslegungsfrist endet am 21.05.2021. Der Zeitraum vom 22.05.2021 bis zum 22.06.2021 (Äußerungsfrist) ist für Rückäußerungen nach § 42 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgesehen.
Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht, in dem die voraussichtlich erheblichen positiven und negativen Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms auf die im UVPG genannten Schutzgüter ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Sie haben die Möglichkeit sich zum Umweltbericht zur Aktualisierung des Maßnahmenprogramms zu äußern. Ihre schriftliche oder elektronische Stellungnahme richten Sie bitte bis zum 22.06.2021 an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Brückenstraße 6
10179 Berlin
E-Mail: anhoerung.wasserwirtschaft@senuvk.berlin.de
bzw. an die im Anhörungsdokument genannten Adressen. Das Anhörungsdokument und die erforderlichen Informationen finden Sie auf der Homepage der FGG Elbe
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Ergänzender Länderbericht Berlins zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022-2027
Berlin hat begleitend zu o.g. Anhörungsverfahren einen ergänzenden Länderbericht (Entwurf) für den Zeitraum 2022-2027 erarbeitet.
Sie können sich ebenfalls schriftlich hierzu äußern. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte postalisch oder via E-Mail an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Brückenstraße 6
10179 Berlin
E-Mail: anhoerung.wasserwirtschaft@senuvk.berlin.de
Abgeschlossene Anhörungsverfahren bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Anhörungsverfahren finden Sie hier 
Bürgerbeteilung in Berlin
Mit den verschiedenen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sollen in Berlin Betroffene, gesellschaftliche Interessengruppen und Behörden aktiv in den Diskussions- und Umsetzungsprozess einbezogen werden.
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