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KinderspielplätzeÖffentliche Spielplätze
Öffentliche Kinderspielplätze werden entsprechend den Spielbedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen angelegt. Es werden folgende Spielplatzarten unterschieden:
![]() Kleinkinderspielplätzegeeignet für Kinder unter sechs Jahren. Das Spielplatzangebot besteht bei einer nutzbaren Spielfläche von mindestens 150 m² vorwiegend aus einem Sandkasten, einer Rutsche und einer Schaukel.![]() Allgemeine Spielplätzefür Kinder und Jugendliche mit einer nutzbaren Spielfläche von mindestens 2.000 m². Es gibt Spielangebote für Kleinkinder und für die über Sechsjährigen ist das Spielangebot durch unterschiedlichste Spielgeräte (z.B. Kletterkombinationen, Drehscheiben, Seilbahn) erweitert. Ferner können Ballspielmöglichkeiten, Abenteuerspielecken und Wasserspielbereiche integriert sein.![]() Spielplätze für ältere Kinder und Jugendlichegeeignet für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Hierunter fallen beispielweise reine Ballspielbereiche, Bereiche zum Skaten und BMX-Rad-fahren sowie sportorientierte Ausstattungen wie z.B. Tischtennisplatten.![]() Pädogogisch betreute Spielplätzefür Kinder ab sechs Jahren mit einer nutzbaren Spielfläche von möglichst 4.000 m². Zu dieser Nutzungsart zählen Abenteuerspielplätze, Bauspielplätze und Kinderbauernhöfe. Das Angebot der pädagogisch betreuten Spielplätze steht nur an Wochentagen und während der Arbeitszeit der Betreuer zur Verfügung. Pflege, Wartung und Betreuung dieser Plätze erfolgt durch die Jugendeinrichtungen der Bezirke.![]() Spielplätze mit zeitlich begrenzter Nutzungsmöglichkeitfür Kinder über sechs Jahre. Hierbei handelt es sich um die zusätzliche Nutzung von Spielflächen auf Schulhöfen außerhalb der Schulzeit.Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Spielplätze erfolgt in der Regel durch die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke bzw. durch die entsprechenden Fachbereiche dieser Ämter. |