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Öffentliche Grün- und ErholungsanlagenGrillen![]() Foto: Holger Koppatsch Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen dagegen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf. Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Grünflächenamt nach ausgewiesenen Grillflächen. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort. HinweisBitte nehmen Sie Rücksicht auf die Umwelt: Wenn es lange nicht geregnet hat und sehr trocken ist, verbietet sich Grillen aus Brandschutzgründen und zur Gefahrenabwehr auch auf ausgewiesenen Flächen von ganz allein. Viel zu schnell können Funken oder Glut trockene Rasenflächen oder Gehölzteile entzünden und ein Feuer entfachen, in dem Pflanzen, Tiere oder sogar Menschen zu Schaden kommen. Insbesondere bei Sommertrockenheit ist darum ein Picknick ohne Grill die kluge Alternative! Bitte beachten Sie bei Trockenheit und Hitze ggf. von den örtlich zuständigen Bezirksämtern verhängte temporäre Grillverbote.Damit nichts die Freude trübt, gilt es einige Spielregeln zu beachten – aus Rücksicht Anderen gegenüber und aus Vorsicht, die uns allen zu Gute kommt. Spielregeln![]()
Bringen Sie Ihren eigenen Grill mit. Bitte lassen Sie
den Grill nach Benutzung nicht einfach im Park stehen,
sondern nehmen Sie ihn wieder mit. Auch im Müllkorb
der Grünanlage hat ein benutzter Grill nichts zu
suchen.
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Zünden Sie niemals Grillkohle oder ein Holzfeuer
direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen
Grillgrube an! Für Grillflächen gilt so wie
im restlichen Park:
Lagerfeuer
sind verboten.
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Für Grillkohle und Anzünder müssen Sie
selbst sorgen. Sammeln Sie keine Äste und Zweige
vor Ort: Parks liefern kein
Brennholz für Ihre Grillglut!
Das trifft erst recht auf Parkbänke und anderes Mobiliar zu.
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Verwenden Sie keine leicht brennbaren Flüssigkeiten, um den Brand zu beschleunigen (Spiritus, Benzin oder ähnliches)!
Vermeiden Sie die Gefahr von Stichflammen und Brandverletzungen
für sich und andere.
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Stellen Sie Ihren Grill nicht unter Bäumen auf.
Aufsteigender Funkenflug könnte die Zweige in
Brand setzen. Zudem kann die heiße Luft und die
Abstrahlung der Grillglut das empfindliche
Laub schädigen.
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Grillen Sie nichts, was nicht auf einen normalen Teller
passt. Für Hammel
und
Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze oder
nur grob zerteilte größere
Tiere
zu
grillen
ist
deshalb
nicht erlaubt.
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Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll – am
besten getrennt in die Tonnen zu Hause.
Wenn die Abfallbehälter in der Grünanlage bereits überquellen,
ist der Müll – ebenso wie das restliche Grillzubehör – selbstverständlich
wieder mitzunehmen.
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Offene Müllkörbe sind für Grillabfälle
nicht geeignet. Gerade Speisereste verlocken Krähen,
Ratten
oder Füchse, die Abfallbehälter auszuräumen – und
alles zu verstreuen, was Sie ordentlich entsorgt zu
haben glauben.
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Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig,
zum Beispiel mit einer mitgebrachten Flasche Wasser.
Achten Sie darauf, dass keine Brand- oder Verletzungsgefahr
von ungelöschter Glut ausgehen kann.
HinweiseDas sollten Sie mitnehmen
Das sollten Sie sich sparen
Das sollten Sie ausprobieren
Hinweise zur Gefahrenabwehr beim Grillen |