Rechtliche Grundlage für die Pflege und den Erhalt der Gräber der Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft sind:
- das Gräbergesetz des
Bundes [Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 1. Juli 1965 (BGBL. I S. 589) in der Fassung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98)],
- die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift [Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Gräbergesetz (GräbVwV) in der Fassung vom 12. September 2007 (GMBl.
S. 913)] sowie
- die Kriegsgräber betreffenden bilateralen Verträge
der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten und Staatengruppen.
Während das Gräbergesetz in Berlin-West geltendes Recht von Anfang
an war, ist es für den Ostteil der Stadt (das Beitrittsgebiet im Sinne des
Einigungsvertrages) erst zum 1. Januar 1993 in Kraft getreten, wobei der Einigungsvertrag
dafür das Jahr 1995 bestimmt hatte.
Den Bundesländern wird gemäß Gräbergesetz (§ 5) aufgetragen,
die in ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
festzustellen und in aktuell zu haltenden Listen nachzuweisen. Über ihre
Kenntnisse haben sie berechtigt Interessierten Auskunft zu erteilen. Daneben
verpflichtet das Gesetz die Länder, diese Gräber dauerhaft zu erhalten,
wobei unter Erhaltung das Anlegen, Instandsetzen und Pflegen der Gräber
zu verstehen ist.
Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für
den Vollzug des Gräbergesetzes zuständig. Insgesamt werden auf
rd. 220 Begräbnisplätzen etwa 120.000 Gräber mit
rd. 150.000 Opfern im Sinne des Gräbergesetzes zum mahnenden Totengedenken
erhalten und gepflegt.
Als Quellen für die Gräbererfassung dienten und dienen die Bestattungsbücher
der Friedhöfe, die zeitnahen Erfassungen in den friedhofsbezogenen Grundlisten
des Zentralnachweiseamtes für Kriegerverluste und Kriegergräber aus
der Kriegs- und Nachkriegszeit sowie eine seit Kriegsende geführte Kartei
für die gesamte Stadt, die auch während der Spaltung Berlins in der
Senatsverwaltung sorgsam aufbewahrt worden ist.
Am Ende der Gräbererfassung steht das Übersenden eines Exemplars
der aktuellen Gräberliste an das Bundesarchiv - Abteilung Personenbezogene Auskünfte (ehemalige Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung
der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen
Wehrmacht (WASt)), an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e.V. sowie an den jeweiligen Friedhofsträger.
Die Gräberlisten sind nach wie vor wichtige Quellen, um Schicksale aufzuklären
und Angehörigen beruhigende Gewissheit über die letzte Ruhestätte
ihrer Toten und somit einen Ort für ihre Trauer zu geben.
Auf der Grundlage der Gräberlisten wurden und werden die erfassten Gräber
mit einheitlichen, in Berlin üblichen Keramikgrabzeichen eingerichtet
bzw. instand gesetzt.
Dort, wo es auf Friedhöfen noch verstreut liegende Opfergräber in
Einzellagen gibt, ist das Land Berlin bestrebt, diese entsprechend dem Auftrag
zum mahnenden Totengedenken in einheitlichen und in sich geschlossenen Grabanlagen
zusammenzuführen. Dazu werden entweder bestehende Anlagen ergänzt
oder neue Opfergrabflächen angelegt, die ein würdevolles Gedenken
an die Toten ermöglichen.
Im Zuge dieser Verlegungsmaßnahmen ist auch die Gräberliste entsprechend
anzupassen. Veränderungen der Gräberliste ergeben sich darüber hinaus
regelmäßig
anhand von Datenklärungen und in geringem Umfange auch durch Neufunde
von zweifelsfrei zuzuordnenden Gebeinen bei Bauarbeiten im Stadtgebiet.
Die Gräberlisten bilden auch die Grundlage für die durch die Friedhofsverwaltungen
durchzuführende Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Die anfallenden Kosten für die Erhaltung der Opfergräber, die der
Bund in dem vom Gräbergesetz vorgegebenen Umfange trägt, werden von
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erstattet. Diese prüft
die ordnungsgemäße Mittelverwendung.