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Friedhöfe und BegräbnisstättenGräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft![]() Das Gräbergesetz des Bundes (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), das zuletzt durch Artikel 3 Ab. 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) geändert worden ist) verpflichtet die Länder, die auf ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft festzustellen und einzurichten sowie zu pflegen und zu erhalten. Vereinfacht dargestellt ist das Gräbergesetz auf die Gräber folgender Personen anzuwenden:
Darunter befinden sich neben Einzelgräbern und geschlossenen Sammelgrabanlagen auf Friedhöfen auch einzelne Gräber außerhalb von Friedhöfen sowie reine Soldatenfriedhöfe, z.B. die sowjetischen Ehrenmale, die Friedhöfe bzw. Grabanlagen mit Gefallenen der Commonwealth-Länder und die von internierten Italienern. Die Mehrzahl der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft befindet sich jedoch auf den vielen landeseigenen und konfessionellen Friedhöfen im gesamten Stadtgebiet. Im Folgenden werden drei ausgewählte Friedhöfe beschrieben. Die Auswahl erfolgte unter besonderer Beachtung der in Berlin zu berücksichtigenden Opfergruppen sowie der verschiedenartigen Begräbnisplätze. Galerie von Bildern zu verschiedenen Gräbern: Download
Übersichtskarte der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
(pdf; 5,66 MB) Stand: Januar 2021
Bestandsübersicht
der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
(pdf; 171 KB) Stand: Januar 2021 Weitere Informationen: |