![]() |
||||||
|
Friedhöfe und BegräbnisstättenDenkmalschutz![]()
Das erstmalig 1977 verabschiedete Berliner Denkmalschutzgesetz erkennt auch den
Friedhof ausdrücklich als Schutzgut an. Friedhöfe können genau
wie Baudenkmale wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen
Bedeutung oder wegen ihrer Bedeutung für das Stadtbild unter Schutz gestellt
werden.
Diese Unterschutzstellung bildet die Grundlage für eine denkmal- und gartendenkmalpflegerische Tätigkeit mit dem Ziel der Erhaltung, Sicherung bzw. Wiederherstellung bedeutsamer Friedhofsanlagen oder besonderer künstlerischer Einzelobjekte. Rund ein Drittel der Berliner Friedhöfe sind ganz oder in Teilbereichen als Gartendenkmale geschützt. Weitere Informationen: |