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Luftdaten-ArchivJahresübersicht der Luftqualität 2004Ozon![]() Jahr 2004: Überschreitung der gesundheitsschutzbezogenen Ozonschwellenwerte
![]() Jahr 2004: Überschreitung der der vegetationsschutzbezogenen Ozonschwellenwerte
akkumuliert Vegetationsperiode (für Wald: April-Sepember, für Nutzpflanzen: Mai-Juli)
In den beiden Karten sind die Häufigkeiten von Überschreitungen der Ozonschwellenwerte dargestellt. Die komplexen Bildungsmechanismen des Ozons und die Reaktion von Ozon mit frisch emittierten Schadstoffen führen in der Regel dazu, dass die höchste Ozonbelastung am Stadtrand und die geringste in Verkehrsnähe in der Innenstadt auftritt.
Der von der WHO vorgeschlagene Wert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 120 µg/m³ Ozon als Achtstundenmittel soll langfristig nicht mehr überschritten werden. In Berlin wurde er im Sommer 2004 am Stadtrand an 7-11 Tagen übertroffen. Der EU-weite Zielwert von 25 erlaubten Überschreitungstagen für 2010 wurde in diesem Jahr unterschritten! Weiterer Indikator für die Ozonbelastung ist die Überschreitung des Informationswertes von 180 µg/m³ (Einstundenmittel). Die zweite Abbildung zeigt einen Indikator als Maß für die Schädigung von Nutzpflanzen und Wäldern durch Ozon (AOT40). Er wird berechnet, indem die stündlichen Ozonkonzentrationen oberhalb von 80 µg/m³ nach zwei verschiedenen Methoden aufsummiert werden, und zwar tagsüber während der Vegetationsperiode, d.h. von Mai-Juli für Nutzpflanzen und von April bis September für Wälder. Zu dieser Zeit gelten Pflanzen als besonders ozonempfindlich. Ein Wert von 6000 µg/m³· h für Nutzpflanzen und von 20000 µg/m³· h für Wälder gilt als weitgehend unbedenklich. Die Berlinkarte mit den gemessenen AOT40-Werten zeigt, dass nur an zwei von vier Messstationen die Ozonbelastung für Pflanzen geringfügig überschritten wurde. Diese insgesamt positive Entwicklung ist auf die europaweiten Anstrengungen zur Minderung der Emissionen ozonbildender Stoffe und auf das metereologisch günstige Jahr zurückzuführen. Die Emissionen der Ozonvorläuferstoffe sollten weiterhin deutlich reduziert werden, damit auch in metereologisch ungünstigen Jahren der Ozonschwellenwert nicht überschritten wird. Das Europäische Parlament und der Rat hat deshalb eine weitere Richtlinie beschlossen , die für 2010 jedem Land Höchstgrenzen der Gesamtemission der für Versauerung und Ozon verantwortlichen Schadstoffe vorgibt. Diese wurde mit der 33. BImSchV (Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen) vom 13.07.04 in nationales Recht umgesetzt. Für Berlin bedeutet das z.B. eine Minderung des Schadstoffausstoßes 2010 um 60-70% verglichen mit den Emissionen in 1990. |